Gebäude-Energie-Gesetz: kein Problem für das Sonnenhaus

Ein hoher schwarzer Wärmespeicher wird von einem Kran in ein Sonnenhaus im Rohbau hinabgelassen.Foto: Sonnenhaus-Institut
Große Wärmespeicher auf Wasserbasis sind das Herz der Sonnenhäuser.
Welche Gebäude die künftigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ist eine komplizierte Frage geworden. Sonnenhäuser seien mit den Anforderungen bereits weitgehend kompatibel, versichert das Sonnenhaus-Institut.

Der Energiestandard Sonnenhaus beschreibt Gebäude, die mindestens die Hälfte ihrer Energie für Heizen und Warmwasser aus Solarenergie beziehen und obendrein bestimmte Anforderungen an Dämmung und Primärenergie-Bedarf erfüllen. Nach dem vom Sonnenhaus-Institut entwickelten Konzept wurden seit dem Jahr 2004 rund 2.000 Gebäude errichtet. Bei vielen Sonnenhäusern spielt die Solarthermie eine große Rolle. Die Zusatzheizung erfolgt bei manchen Gebäuden mit Biomasse. Da die ersten Sonnenhäuser schon fast 20 Jahre alt sind, werden bald die ersten Sanierungen oder Heizungserneuerungen anstehen. Die vom Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) geforderten Anpassungen seien für ein Sonnenhaus jedoch gering, heißt es vom Sonnenhaus-Institut.

GEG fordert kleine Anpassungen im Sonnenhaus bei Sanierung oder Heizungstausch

Der Dämmstandard der Sonnenhäuser sei ohnehin hoch, sodass wenig bis keine zusätzlichen Investitionen zu erwarten seien. Wenn Sanierungen anstünden, seien die reinen Mehrkosten durch bessere Wärmedämmung zudem gering, heißt es vom Sonnenhaus-Institut.

Sofern das Sonnenhaus eine Biomassefeuerung nutzt, dürfe diese in der Regel weiter betrieben und auch erneuert werden. Der Entwurf zum GEG fordere für Biomasseheizungen die Kombination mit Solarthermie-Anlage und Pufferspeicher, die im Sonnenhaus bereits vorhanden seien. Die Feuerungsanlage müsse den gesetzlichen Emissionsanforderungen entsprechen.

Einige Sonnenhäuser besitzen eine fossile Zusatzheizung. Bei diesen sei der Einbau einer neuen Anlage möglich, sofern der solare Deckungsgrad mindestens 65 Prozent betrage. In Sonderfällen sei auch ein Betrieb mit einer solaren Deckung unter 65% möglich. Spätestens im Jahr 2045 solle allerdings der Betrieb fossiler Heizungen eingestellt werden.

Für die „PV-Sonnenhäuser“ mit Wärmepumpen rechnet das Sonnenhaus-Institut gemäß dem GEG-Entwurf mit gar keinen Änderungen. Bei Sonnenhäusern mit Direktstromheizung ist die Situation noch nicht ganz klar. Die Voraussetzung hierfür war schon bisher eine sehr gute Dämmung. Das Sonnehaus-Institut geht davon aus, dass diese dem „anspruchsvollen Mindestniveau beim baulichen Wärmeschutz der Gebäude“ genügt, wie es das GEG für Direktstromheizungen fordert. Allerdings ist ebendieses Mindestniveau noch nicht offiziell definiert.

Sonnenhaus-Standard robust gegen weitere Gesetzesänderungen

Zusammenfassend werde das Sonnenhaus den neuen und bevorstehenden energetischen Anforderungen durch das Gebäude-Energie-Gesetz gerecht, „wie kaum ein zweites Hauskonzept“. Da 65 Prozent des Wärmebedarfs von der Sonne kämen und diese keine Rechnung stelle, seien Menschen mit Sonnenhaus nur wenig von Energiepreissteigerungen betroffen. Da die Häuser große Wärmespeicher und teils auch Stromspeicher besäßen, könnten sie ihren Energiebezug zudem zeitlich flexibel anpassen. Das Sonnenhaus-Institut geht davon aus, dass auch zukünftige Änderungen an Gesetzen für die Sonnenhäuser kein Problem sein werden.

Was der Entwurf zum GEG sonst noch vorsieht, erklärt Solarthemen in einem S+ Artikel.

28.4.2023 | Quelle: Sonnenhaus-Institut | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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