Balkonsolar-Petition: Bundestag will den Weg frei machen

Zu sehen ist eine Balkonsolar-AnlageFoto: vlamus / stock.adobe.com
Am Montag übergab eine Initiative um Andreas Schmitz eine Petition, die Erleichterungen für Balkonsolar-Anlagen fordert. Sie stieß damit auf Zustimmung im Parlament.

Die Bundesregierung stimme mit den in einer Petition erhobenen Forderungen zur Erleichterung der Installation von Balkonsolar-Anlagen weitgehend überein, berichtete der Bundestagsnewsletter heute im Bundestag (hib) in seiner Ausgabe 334/2023. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), habe am Montag vor dem Petitionsausschuss die Übereinstimmung deutlich gemacht und auf die PV-Strategie der Bundesregierung verwiesen. „Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, den Schuko-Stecker ganz normal nutzen sowie für die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften sorgen“ wird Wenzel von hib zitiert. Zudem solle die installierte Leistung erhöht und eine schnelle Inbetriebnahme ermöglicht werden. „Übergangsweise“, so Wenzel, sollen auch rücklaufende Zähler zugelassen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf werde nun erstellt und „unverzüglich“ dem Bundestag zugeleitet, kündigte der Staatssekretär an.

Petition für Balkonsolar-Anlagen 100.000 mal mitgezeichnet

Die der Sitzung zugrundeliegenden Petition von Andreas Schmitz sei mehr als 100.000 Mal mitgezeichnet worden. Sie verlange Änderungen durch den Bundesgesetzgeber, „um die Installation von Balkonsolaranlagen für möglichst viele Personen zu erleichtern, ihnen die Möglichkeit zu geben, von der Energiewende zu profitieren, und sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten“.

Schmitz fordert die Änderung mehrerer Gesetze und Verordnungen. So solle beispielsweise die Nationale Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) mit dem Ziel geändert werden, eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 0,8kW Nettoleistung bezüglich der Pflicht zur Anmeldung beziehungsweise des Nachweises beim Netzbetreiber einzuführen.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) muss aus Sicht des Petenten ebenfalls geändert werden, um die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung in die „privilegierten Maßnahmen“ des Paragraf 20 Absatz 2 WEG aufzunehmen.

Justizministerium soll Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz umsetzen

Auf die Frage, was denn angesichts der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen nun noch offenbleibe, verwies Schmitz auf die geforderten Änderungen im Wohneigentumsgesetz. Hier seien die Formulierungen aktuell sehr schwammig. Solarserver hatte über die Petition und die Schwierigkeiten in Mietswohnungen und Mehrparteienhäusern berichtet.

Wirtschaftsstaatssekretär Wenzel verwies dazu auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz. Dort sei zugesagt worden, die entsprechenden Änderungen gesetzlich umzusetzen, sagte er.

Als „vertrauensbildende Maßnahme für die erneuerbaren Energien“ habe der Petent die Erleichterungen bei Mini-PV-Anlagen bezeichnet. „Sie können den härtesten Klimawandel-Skeptiker damit überzeugen, wenn er sieht, dass sich sein Zähler nicht mehr dreht“, sagte er. Das Ganze schaffe ein Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit, weil damit den hohen Strompreisen etwas entgegengesetzt werden könne.

31.3.2023 | Quelle: hib | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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