GEG im Bundesrat: Änderungen absehbar
Ab dem Jahr 2024 sollen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – das zumindest sieht der GEG-Entwurf der Bundesregierung vor. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 12. Mai voraussichtlich einige Änderungswünsche an dem Gesetz anmelden. Das geht aus der Empfehlung der entsprechenden Ausschüsse hervor. Einer davon ist, den Stichtag des Gesetzes um drei Jahre zu verschieben – also auf das Jahr 2027. Eine kurzfristige Umsetzung bereits ab 2024 sei „in der Praxis im Hinblick auf bestehende Lieferengpässe bei Wärmepumpen, mangelnde personelle Ressourcen im SHK-Gewerbe und noch erforderliche Fortbildungen nicht möglich.“ Realistisch sei erst ein Start zum 1. Januar 2027. „Ansonsten ist schon heute von einer Zielverfehlung auszugehen“, heißt es in der Stellungnahme der Ausschüsse.
BEE: GEG muss 2024 starten, mehr Biomasse, kein Heizen mit Wasserstoff
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat den Gesetzesentwurf ebenfalls kommentiert – und die Ausschussempfehlung gleich mit. „Vorschläge, das Gesetz jetzt bis 2027 zu verschieben, konterkarieren Planungssicherheit für die Unternehmen, die jetzt in großem Stil investieren, und lassen die Menschen in dem Glauben, man könne weitermachen wie bisher“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. Die GEG-Reform sei daher überfällig. Fossile Brenn- und Treibstoffe würden absehbar teurer, zumal die EU gerade die Richtlinie für den Emissionshandel geändert habe. „Klimaschutz und internationaler Wettbewerb um Klimaschutztechnologien warten nicht, wie nicht zuletzt der Viessmann-Deal zeigt“, sagt Peter.
Der BEE fordert seinerseits „einige Reparaturen“ an dem Entwurf. Dazu gehört die „Nutzung der gesamten Bandbreite der heimischen Erneuerbaren Energieträger“. Gemeint sind die starken Einschränkungen für Biomasse-Heizungen. Die Fördermittel sind bereits zurückgefahren, der Absatz von Holzheizungen rückläufig.
Nötig sei zudem eine „bessere sozialen Abfederung“. Dass die Grünen-Fraktion im Bundestag eine stärkere soziale Staffelung der Förderhöhe forderte, begrüßt der BEE. Zugleich warnt der Verband vor der Vorgabe „H2-ready“. Diese sei technologisch und wirtschaftlich riskant. Im Vergleich zu anderen Technologien sei das Heizen mit Wasserstoff ineffizient. Zudem konkurriere es mit anderen Sektoren um den knappen Wasserstoff, die ihn dringend benötigen, zum Beispiel die Industrie.
BDEW: wesentliche Änderungen und Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert hingegen „wesentliche Änderungen“ am GEG. Sowohl Hauseigentümer:innen als auch Energieunternehmen müssten die Wärmewende „planvoll“ umsetzen können. Dafür müsse das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung, dem Rechts- und Regulierungsrahmen für die Netze und einer passenden Förderung für die Hauseigentümer:innen verzahnt werden. Die Übergangsfristen aus dem GEG müssten sich daher auf das jeweilige Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung beziehen. „Die Wärmewende ist zu wichtig und zu tiefgreifend, als dass man hier überstürzt handelt“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Eine spätere Verabschiedung des Gesetzes würde die Wärmewende nicht ausbremsen, sondern könnte sie sogar beschleunigen und erst ermöglichen.“
Details zu den Abläufen im Bundesrat, einschließlich der vollständigen Ausschuss-Empfehlung, gibt es auf der Webseite des Bundesrates.
Über Details zum GEG berichtete der Solarserver in einem S+ Artikel.
10.4.2022 | Quelle: BEE, BDEW, Bundesrat | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH