Bremen ermöglicht Solaranlage ohne Abstand zu Brandschutzwand

Photovoltaik-Anlage auf Reihenhaus-Dach ohne AbstandFoto: reimax16 /stock.adobe.com
Auf kleinen, direkt aneinander grenzenden Dächern ist der Platz für Solaranlagen knapp.
Ab sofort dürfen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen in Bremen unter bestimmten Umständen ohne Abstand zu Brandwänden gebaut werden. Ein Erlass macht es möglich.

Am gestrigen Mittwoch veröffentlichte die Behörde für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau die entsprechenden Änderungen auf ihrer Webseite. Ein dort ebenfalls einsehbares Schreiben der zuständigen Senatorin Maike Schaefer ging demnach sowohl an die Unteren Bauaufsichtsbehörden als auch an die Berufsfeuerwehren. Da der Erlass mit dem erfolgten Inkraftsetzen durch die Senatorin sofort anwendbar ist, kann man in Bremen nun also eine Solaranlage unter bestimmten Umständen ohne Abstand zu einer Brandschutzwand bauen.

Das Schreiben nimmt Bezug auf die bereits im vorigen September von der Bauministerkonferenz beschlossene Änderung der Musterbauordnung, die Erleichterungen für die Photovoltaik bringen soll. Die Musterbauordnung legt die Eckpunkte für die Bauordnungen der Länder fest. Doch den gesamten Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen, braucht Zeit, wie auch Solarserver berichtete. Deshalb schafft Bremen in Sachen Solarenergie schon einige Tatsachen per Erlass.

Bedingung für Null-Abstand zur Brandschutzwand: Solaranlage muss vor Brandüberschlag geschützt sein

Solaranlagen, die durch Brandwände oder andere an deren Stelle zulässige Wände gegen Brandüberschlag geschützt sind, dürfen demnach ohne Abstand von diesen Wänden errichtet werden. Sofern der Schutz vor Brandüberschlag nicht gegeben ist, und die Solaranlage ins Dach integriert oder maximal 0,3 Meter über der Dachhaut installiert ist, beträgt der Mindestabstand zur Wand 0,50 Meter. Alle anderen Solaranlagen müssen einen Abstand von 1,25 Metern einhalten.

Im Schreiben ist ein Beispiel für die Einordnung genannt: Überragt die Brandwand das Gebäude um 30 cm und die Solaranlage ist höchstens genauso hoch wie die Brandwand, ist sie vor Brandübertragung geschützt. Endet die Brandwand hingegen unter der Dachhaut, ist die Solaranlage nicht geschützt und der Abstand von 0,50 Metern wird nötig. Als weitere mögliche Ausführung des oberen Endes der Brandwand nennt das Schreiben eine beidseits 0,50 Meter breite feuerbeständige Platte. Auch in diesem Fall ist – naheliegenderweise – ein Abstand der Solaranlage von der Brandschutzwand von mindestens 0,50 Metern gefordert.

Den größeren Abstand von höher aufgestellten Photovoltaik-Anlagen begründet die Obere Bauaufsichtsbehörde damit, das von diesen eine höhere Gefahr der Brandweiterleitung ausgehe.

Der Erlass gilt sowohl für Photovoltaik-Anlagen als auch für Solarthermie-Anlagen. Zu den Details des Original-Erlasses geht es hier.

11.05.2023 | Quelle: Klimaschutzbehörde Bremen | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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