Bundeswehr und Windenergie: LEE NRW hofft nach Gerichtsvergleich auf „Zeitenwende“

Eine Reihe großer Windenergie-Anlagen vor Gewitterhimmel, im Vordergrund ein Stoppelfeld. Symbolbild für Onshore-Windenergie, Windpark.Foto: joergneufeld /stock.adobe.com
Die Stadtwerke Münster wollen in Lemgo eine Windenergie-Anlage aufstellen, die Bundeswehr wendet sich dagegen. Die Gerichtsverhandlung endete mit einem Vergleich, bei dem die Stadtwerke gut wegkommen.

Die Bundeswehr hatte gegen die einzelne Windenergie-Anlage mit 5,7 MW Leistung und einer Gesamthöhe von rund 200 Metern über das Bundesamt für Infrastruktur ein Veto im Genehmigungsverfahren eingelegt. Der Standort würde innerhalb des drei Kilometer breiten Sicherheitskorridors der militärischen Hubschrauber-Tiefflugstrecke Augustdorf liegen, hieß es. Daher bestehe ein „Gefährdungspotenzial für den Flugbetrieb“. Die Bezirksregierung Münster als Luftaufsichtsbehörde für NRW folgte der Argumentation. Der Kreis Lippe als zuständige Genehmigungsbehörde verweigerte daher die immissionsschutzrechtliche Genehmigung verweigerte.

Die Stadtwerke klagten gegen den Bescheid beim Oberverwaltungsgericht. Der Standort sei im Flächennutzungsplan der Stadt Lemgo als Windvorrangzone ausgewiesen, argumentierten sie. Gegen den Flächennutzungsplan hätte die Bundeswehr damals keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Außerdem seien schon drei ähnliche Windenergieanlagen in demselben Sicherheitskorridor in Betrieb.

Bundeswehr steckt in Windenergie-Vergleich weit zurück

Die mündliche Verhandlung vor dem neuen „Windenergie-Senat“ am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am gestrigen Donnerstag endete ohne Urteil mit einem Vergleich, dem der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) eine Signalwirkung zuspricht. Die Bundeswehr gibt ihre Blockade gegen die geplante Windenergielage der Stadtwerke Münster auf und zahlt die Kosten für das Verfahren. Die Stadtwerke Münster verzichten im Gegenzug auf Schadensersatz für die Verzögerung. Die Luftaufsicht NRW erteilte unmittelbar nach dem Vergleich ihre Zustimmung für das Projekt. Auch der Kreis Lippe hat angekündigt, das zwischenzeitlich gestoppte Genehmigungsverfahren unverzüglich wieder aufzunehmen.

LEE NRW hebt eine Protokollnotiz aus dem Verfahren hervor. Wenn es Streit über die Flugkorridore für Militärflugzeuge und -hubschrauber gibt, muss die Bundeswehr künftig prüfen, ob sich die Routen auch verschieben lassen.

Bundeswehr blockiert fast tausend Windkraftanlagen in Deutschland

„Der Vergleich vor dem OVG hat Signalwirkung, denn damit wird eine neue Grundhaltung zu den Erneuerbaren Energien dokumentiert“, kommentiert Oliver Frank, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Lippstädter Kanzlei Engemann und Partner und Mitglied im LEE NRW).

Die Bundeswehr zählt laut LEE NRW hierzulande zu den größten Windkraft-Verhinderern. Laut einer zuletzt im Januar 2022 veröffentlichten Umfrage des Bundesverband Windenergie blockierte die Bundeswehr in diesem Zeitraum 953 Anlagen mit etwa 4.800 MW Leistung. Auf NRW entfielen davon 178 Windkraftwerke mit gut 840 MW Leistung. Die meisten der verhinderten Anlagen befänden sich in Niedersachen und NRW. „Das wird sich hoffentlich nach dem jüngsten Vergleich vor dem OVG Münster ändern“, sagt LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger.

11.05.2023 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen