Bundesrat unterstützt GEG 2024

Hauptportal des Bundesrates - im Vordergrund blühende MagnolienFoto: Bundesrat
Der Bundesrat hat sich am 12. Mai mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes - GEG 2024 - befasst. Dazu gab es kritische Stimmen aus einzelnen Ländern, doch letztlich geben die Länder Habeck und Geywitz Rückenwind.

Die Sitzung des Bundesrates eröffnete einigen Landesvertreter:innen die Chance zu Fensterreden, in denen sie sich kritisch mit dem Entwurf zur Novelle des GEG 2024 befassten. Immerhin fünf Redebeiträge aus den Ländern sowie von Bundesbauministerin Klara Geywitz und Wirtschaftsminister Robert Habeck unterstrichen die Bedeutung des Themas.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nutzte die Gelegenheit, um das Gesetz abzulehnen. Die Regierung solle es nicht verschieben, sondern ganz neu machen. Es sei eine zu große Belastung für viele Menschen. Jetzt drohe die „Gefahr des Abstiegs der Mitte”, so Söder: „Wir sind für Klimaschutz, aber Klimaschutz muss mit Wohlstand vereinbar sein.” Eine alternative Lösung präsentierte der CSU-Chef nicht.

Bundesrat mahnt Förderprogramm zum GEG 2024 an

Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, steht grundsätzlich hinter dem Regierungsvorhaben. Sie mahnte an, vor allem die Fernwärme in den Blick zu nehmen und den Quartiersansatz stärker zu gewichten. Nicht jeder, der ein Haus habe, sei reich. Daher sei eine Flankierung des Gesetzes durch ein Förderprogramm wichtig. Ein Erfolg für den Klimaschutz sei nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Konkretes zum Förderprogramm im Gesetz vermisst Reiner Haseloff (CDU), der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt. Viele Menschen machten sich nun Sorgen. Und auch er selbst, so bekannte Haseloff, habe beim Lesen des Gesetzestextes Ratlosigkeit gespürt. Zudem warte er seit einem Jahr auf eine neue Hybridheizung für sein Reihenhaus. Am Gesetzentwurf seien Korrekturen erforderlich. So hält Haseloff es für diskussionswürdig, über höhere Treibhausgasabgaben zu sprechen, statt konkrete Umbauvorgaben zu machen.

Die Förderung ist auch Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke), Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Chef der Staatskanzlei, ein besonderes Anliegen. Es reiche nicht, nur Eckpunkte für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorzulegen. Zudem stelle sich die Frage der Finanzierbarkeit, wenn sich laut der von Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegten Steuerschätzung die Staatseinnahmen minderten.

Guido Beermann (CDU), Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, sprach dem Gesetzentwurf pauschal die Seriosität ab. Dabei beklagte auch er, es gebe zur Förderung nur Eckpunkte. Zum Gesetz selbst forderte er, die Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Außerdem müsse das Inkrafttreten auf 2027 verschoben werden.

Habeck entgegnete auf die Sorge, für die Förderung könnte das Geld knapp werden: Zwar stünden nicht unendliche Finanzmittel zur Verfügung. Aber die BEG sei nicht direkt vom Haushalt abhängig, da die Gelder im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt würden. Zudem wies Habeck darauf hin, dass die Wärmepumpe in vielen Gebäuden nutzbar sei und sich in der Regel innerhalb von 18 Jahren amortisiere. Wenn nun noch eine Förderung von bis zu 50 Prozent hinzukomme, sei der Umbau sehr attraktiv. Dennoch laufe das nicht automatisch. „Daher brauchen wir das Gesetz”, so Habeck.

Schnelles Verfahren wichtig

Einige Länder kritisierten das fristverkürzte Verfahren bei diesem Gesetzentwurf. Dem entgegnete Habeck, dies sei erforderlich, wenn das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten solle. Außerdem seien schon im Sommer 2022 erste Konzeptpapiere an die Ländern gesandt worden. Und dem hätten sich frühzeitig mehrere Konsultationsverfahren angeschlossen.

Bundesbauministerin Geywitz betonte, mit dem Gesetzgebungsverfahren hätte schon viel früher begonnen werden müssen – also durch die vorangegangene Regierung. „Wir sind nicht eilig dran, sondern viel zu spät.” Jetzt gehe es darum, schnell den CO2-Ausstoß der Gebäude zu verringern. Und hier gebe es nur zwei Stellschrauben: die Gebäudehülle und die Heizung. Letztere sei auch unter Kostengesichtspunkten der bessere Schlüssel. Und neben der Wärmepumpe ermögliche das Gesetz den Einsatz auch weiterer Tech­nologien. Dagegen sei die Ausrichtung allein auf den Emissionshandel keine geeignete Alternative zu den ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Denn er führe bei Öl- und Gasheizungen zu sehr hohen Kosten für Hauseigentümer:innen und Mieter:innen.

Trotz der von einzelnen Ländervertretern geäußerten Kritik scheint die Bundesregierung mit ihren Argumenten bei den Ländern mehrheitlich auf Zustimmung zu stoßen. Denn in seinem Beschluss zum Entwurf des GEG 2024 fordert der Bundesrat nur an wenigen Stellen Korrekturen. Den Antrag Bayerns, den Gesetzentwurf abzulehnen, unterstützte nur eine Minderheit. Auch ein Antrag, das Inkrafttreten des Gesetzes auf 2027 zu verschieben, fand keine Mehrheit.

Die Länder regten aber mehrheitlich einige Änderungen am Gesetz an. So wollen sie wasserführende Einzelraumfeuerungsanlagen stärker berücksichtigt sehen. Denn: „Gerade im Bereich von hochgedämmten Niedrigst- oder Plusenergiehäusern spielen Kombinationen aus Solarthermie, PV (PtH), großen Speichervolumina und ergänzenden (wasserführenden) Kleinfeuerungsanlagen eine wesentliche Rolle bei nicht ausreichenden internen und solaren Wär­megewinnen.

Ebenso sollen raumlufttechnische Anlagen als Erfüllungsoption der gesetzlichen Pflichten zugelassen sein. Die Länder erklären: „Besonders bei Gebäuden mit einem sehr niedrigen Endenergiebedarf (beispielsweise bei Passivhäusern) muss durch eine bewusste Anordnung der Verglasung sowie den Einsatz von hocheffizienter Wärmedämmung dem Gebäude nur noch ein niedriger Endenergiebedarf zugeführt werden. Durch die Nutzung der Wärmeenergie in der Abluft durch Luft/Luft-Wärmeüberträger sowie bei Vorerwärmung der Frischluft durch eine Zirkulation im Erdreich reicht dies aus, um das Gebäude zu beheizen.”

Bundesrat bittet: Biomassenutzung gegenüber GEG-2024-Entwurf erleichtern

Kritisch sehen die Länder die im Gesetzentwurf vorhandenen Kombinationspflichten, wo eine Biomasseheizung zum Einsatz kommt. Allein soll eine solche Heizung nicht zu betreiben sein. So müsste zum Beispiel eine Solarthermieanlage hinzukommen. Der Bundesrat regt an, sicherzustellen, „dass insbesondere auch im ländlichen Raum Biomasse und klimaneutrale Gase zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden können”.

Im Fokus der Länder stehen Quartierslösungen. Sie seien „ein unverzichtbarer Bestandteil einer erfolgreichen Strategie zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäude­- bereich”. Häufig werde es nur durch den Quartiersansatz gelingen, Erfüllungsprobleme bei Einzelgebäuden zu überwinden. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, „den Quartiersansatz im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Gebäude­energiegesetz sowie im Verfahren zu den europäischen Rechtsvorschriften umfassend zu verankern und den Anwendungsbereich im Gebäudeenergiegesetz deutlich auszuweiten”.

Wichtig für Investitionsentscheidungen seien die aus der kommunalen Wärmeplanung resultierenden Informationen vor allem zu Nah- und Fernwärmesystemen. Daher bitten die Länder die Bundesregierung, „eine bundesweit geltende Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung zu schaffen, die bereits bestehende Länderregelungen berücksichtigt”. Außerdem wird die Regierung aufgefordert, die Förderung von perspektivisch auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmenetzen zu verbessern.

Da die Länder in der mitteltiefen und tiefen Geothermie Potenzial für die kommunale Wärmeversorgung sehen, halten sie es für geboten, finanzielle Anreize zur Nutzung dieser Energiequelle zu verbessern. „Um die finanziellen Risiken abzumildern, wird die Bundesregierung gebeten, die Förderung von Geothermieprojekten zur kommunalen Wärmeversorgung sowie die Risikoabsicherung dieser Geothermieprojekte zu stärken.”
Skeptisch sind die Länder bei der Altersgrenze von mehr als 80 Jahren, die von GEG-Pflichten befreien soll. Stattdessen sollten soziale Kriterien eine Rolle spielen. Geywitz wies aber schon darauf hin, dass dies zusätzlich im Gesententwurf enthalten sei.

Fordern und fördern

Wichtig ist den Ländern, die gesetzlichen Pflichten durch Förderung zu begleiten. Bislang sind nur überobligatorische Maßnahmen förderfähig. Der Bundesrat schreibt: „Es bedarf daher in § 91 GEG einer gesetzlichen Klarstellung, dass ordnungsrechtliche Pflichten die Gewährung von Fördermitteln nicht ausschließen, auch wenn die geförderten Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben wird.“

18.5.2023 | Autor: Andreas Witt
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