0,2 Cent für PV-Freiflächen: Mustervertrag für Kommunen
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) stellt Kommunen für PV-Freiflächenanlagen einen Mustervertrag zur Verfügung. Hintergrund ist, dass diese seit über einem Jahr eine finanzielle Beteiligung an PV-Freiflächenanlagen erhalten können. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) gilt das auch für Bestandsanlagen.
Demnach können, so der bne, laut EEG 2023 Kommunen mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb eines Solarparks partizipieren. Bei einer 50 Megawatt PV-Freiflächenanlage entstünden so schnell Beiträge von 100.000 Euro pro Jahr, die regelmäßig in den Haushalt der Gemeinde fließen.
Um eine Beteiligung im Sinne einer Mitsprache und der Bürgerenergie handelt es sich bei der 0,2 Cent-Regelung allerdings nicht, wie die Solarthemen in einem Beitrag schreiben. Denn die Kommunen können mit der Zahlung von der Planung ausgeschlossen werden.
Die Kommunalbeteiligung gelte laut bne nach § 6 EEG sowohl für neue oder repowerte als auch für bestehende PV-Freiflächenanlagen. Sie bezieht sich ferner auf die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Der Mustervertrag steht Kommunen kostenfrei unter www.sonne-sammeln.de/mustervertrag zur Verfügung.
„Beteiligung stärkt strukturschwache Regionen“
Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne): „Ab 2026 plant die Bundesregierung einen jährlichen Ausbau von 11 Gigawatt bei Solarparks. Das ist politisch auch dringend geboten und für die Branche machbar. Uns ist wichtig, dass die Menschen in den Standortkommunen, Landwirte und die Biodiversität von Photovoltaik profitieren. Eine bessere Beteiligung an der Energiewende stärkt strukturschwache Regionen und sorgt für Akzeptanz.“
Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB): „Die Zahlung ist wichtig für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Anlässlich der Veröffentlichung der Musterverträge weisen wir darauf hin, dass nun auch eine finanzielle Beteiligung der Kommunen für bestehende Anlagen erfolgen soll und dass die Zahlungen unabhängig von einer Förderung durch das EEG vereinbart werden sollten. Die Betreiber sollten den betroffenen Gemeinden nun schnell ein Angebot unterbreiten und dazu beitragen.“
Dr. Wieland Lehnert, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH): „Um Rechtssicherheit sowohl für die Anlagenbetreiber als auch für die Kommunen zu gewährleisten, ist die vertragliche Umsetzung der Kommunalbeteiligung von großer Bedeutung. Mit dem aktualisierten Mustervertrag wird sichergestellt, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigt werden. Mit dem ebenfalls aktualisierten Beiblatt erhalten die Akteure außerdem Informationen zu allen (Rechts-)Fragen des Vertrages.“
23.5.2023 | Quelle: bne | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH