Bundesnetzagentur: Ausschreibungen für Biomasseanlagen erstmals überzeichnet

Im Bild eine Biogasanlage als Symbol für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen.Foto: Wolfgang Jargstorff / stock.adobe.com
Seitdem die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen heraufgesetzt hat, steigt das Interesse der Branche merklich. Für Biomethananlagen gab es hingegen keine Gebote.

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen sowie für Biomethananlagen zum Gebotstermin 1. April 2023 bekanntgegeben. In Biomasseanlagen wird Biomasse vor Ort zur Stromerzeugung genutzt. Im Unterschied dazu setzt man in Biomethananlagen Biogas zur Stromerzeugung ein, das man anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeist hat. Die Biomasseausschreibung war deutlich überzeichnet. Für Biomethananlagen gab es keine Gebote.

„Erstmals seit Einführung der Biomasseausschreibungen übersteigt die eingereichte Gebotsmenge das ausgeschriebene Volumen. Noch nie wurden in einer Ausschreibungsrunde mehr Gebote eingereicht. Die Gebote beziehen sich überwiegend auf die Erlangung einer Anschlussförderung für bestehende Biomasseanlagen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ausschreibungen für Biomasseanlagen

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 300 MW wurden in der Ausschreibung für Biomasseanlagen 495 Gebote mit einer Gebotsmenge von 532 MW eingereicht. Dabei entfielen sieben Gebote mit 29 MW auf Neuanlagen und 488 Gebote im Umfang von 503 MW auf Bestandsanlagen.

Die Bundesnetzagentur hatte die Höchstwerte für dieses Ausschreibungssegment vor dem Gebotstermin für Neuanlagen auf 17,67 ct/kWh und für bestehende Anlagen auf 19,83 ct/kWh angehoben. Im Ergebnis konnten 271 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 302 MW einen Zuschlag erlangen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 13,60 ct/kWh bis 19,49 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,92 ct/kWh.

Süddeutschland bevorzugt

Erstmals fanden in dieser Gebotsrunde die nunmehr beihilferechtlich genehmigten Regelungen für die Südregion Anwendung. Danach werden zunächst Gebote für Anlagen in der Südregion, die in etwa der Main-Linie entspricht, für eine Zuschlagsmenge von 50 Prozent bevorzugt bezuschlagt. Ziel der Regelung ist es mehr gesicherte Leistung im Süden zu installieren, um die Systemsicherheit langfristig zu erhalten. Diese bevorzugte Zuschlagsmenge konnte voll ausgeschöpft werden. Es wurden insgesamt 130 Gebote im Umfang von 151 MW in der Südregion und 141 Gebote im Umfang von 151 MW außerhalb der Südregion bezuschlagt.

Regional betrachtet gingen ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (108 MW, 107 Zuschläge); folgend von Geboten für Standorte in Niedersachsen (62 MW, 53 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (48 MW, 43 Zuschläge). 24 Gebote musste die Bundesnetzagentur aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausschliessen.

Ausschreibungen für Biomethananlagen

Zum dritten Mal hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen, also für Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung nutzen, durchgeführt. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 19 MW sind keine Gebote eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen dieser Runde hatte die Bundesnetzagentur vorab reduziert, weil eine Unterzeichnung zu erwarten war.

Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen23-1 und www.bundesnetzagentur.de/biomethan23-1.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. Oktober 2023 statt, die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen am 1. September 2023.

30.5.2023 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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