BDEW legt Positionspapier zur Agri-Photovoltaik vor
Der Umbau des Energiesystems hin zu einer klimaneutralen Stromerzeugung kommt gut voran. Insbesondere der Ausbau von Photovoltaikanlagen lag im vergangenen Jahr im Plan. Um das Ziel von 215 GW bis 2030 zu erreichen, muss sich allerdings die jetzige Ausbaugeschwindigkeit verdreifachen. Neben langen Planungs- und Genehmigungsverfahren ist häufig auch die Flächenverfügbarkeit ein Bremsklotz. Eine besondere Chance liegt daher im Ausbau der „besonderen PV-Anlagen“. Hierzu gehören verschiedene Anwendungen von PV-Modulen, die eine Doppelnutzung der Fläche ermöglichen, beispielsweise Agri-PV auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, schwimmende PV auf Gewässern oder Parkplatz-PV. Bei der Agri-PV werden die Photovoltaik-Module erhöht auf Metallkonstruktionen angebracht, unter denen weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet, meist in Form von Pflanzenproduktion, wie Obstanbau. Der Branchenverband BDEW hat sich die verschiedenen Segmente detailliert angesehen und in seinem BDEW-Positionspapier 12 Punkte identifiziert, um den Ausbau von Agri-PV und anderen besonderen PV-Anlagen voranzubringen.
„Die Unternehmen brauchen jetzt bessere Rahmenbedingen, damit sich diese innovativen Anlagen weiträumig im Markt etablieren können“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Zentrale Hebel sind die Einrichtung eines eigenen Ausschreibungssegments für Agri-PV, eine umfassendere und schnellere Flächenverfügbarkeit und das Ebnen von regulatorischen Hindernissen wie die Streichung wiederkehrender Nachweise und die Einführung einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen.“
BDEW-Positionspapier benennt 12 Impulse für einen beschleunigten Ausbau von Agri-PV und anderen besonderen Solaranlagen
- Sondersegment in der erneuerbare-Energien-Ausschreibung für Agri-PV einrichten
- Finanzielle Förderung für Strom aus kleinen Agri-PV-Anlagen verbessern
- Benachteiligte Gebiete für PV-Freiflächenanalgen und Agri-PV öffnen
- Schnelle Flächenverfügbarkeit sicherstellen
- Agri-PV-Flächen als landwirtschaftliche Flächen bestehen lassen
- Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei Agri-PV und weiteren PV-Anlagen einführen
- Netzintegration immer mitdenken
- Wiederkehrende Nachweisführung bei Agri-PV-Anlagen streichen
- Definition von Dauergrünland klarstellen
- Anforderungen für Solaranlagen auf Moorböden praxistauglich gestalten
- Biodiversität-PV durch extensive Agri-PV ermöglichen
- Akzeptanz steigern und freiwillige Beteiligung ermöglichen
Reguläre PV-Ausschreibungen nicht für Agri-PV-Projekte geeignet
„Die regulären PV-Ausschreibungen sind aufgrund der anderen Kostenstruktur von Agri-PV-Projekten nicht geeignet, um den Ausbau weiter voranzutreiben“, sagt Andreae. „Um die Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Photovoltaik anzureizen, sollte eine eigene Ausschreibungskategorie mit einem Ausschreibungsvolumen von zunächst 200 Megawatt im Jahr 2024 und perspektivisch 1 Gigawatt pro Jahr ab 2028 geschaffen werden. Sinnvoll wäre zudem eine Ausweitung dieser Kategorie auf PV-Anlagen auf Weideflächen sowie auf Extensive Agri-PV.“
Die Förderung besonderer Solaranlagen außerhalb der Ausschreibungen sei zwar möglich, derzeit jedoch noch zu niedrig angesetzt. Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, den Agri-PV-Bonus zu übertragen, setze daher an der richtigen Stelle an. Nun sollte man zügig die Höhe der geplanten Förderung von kleinen Agri-PV-Anlagen festlegen.
Die eingeschränkte Nutzbarkeit sogenannter „benachteiligter Gebiete“ sei eine weitere regulatorische Hürde. Diese Gebiete sollte man auch für Solaranlagen unter dem Schwellenwert von einem Megawatt öffnen, um das Potenzial der vielen Splitterflächen ausschöpfen zu können.
Der verstärkte Ausbau von Erneuerbaren Energien und die dafür erforderlichen Planungen und Genehmigungen überfordern nach Ansicht des BDEW an manchen Orten die personellen Kapazitäten in den Gemeinden. Um die Ausbaudynamik zu steigern, wären daher Standardisierungen hilfreich, wie eine punktuelle Ausweitung von Privilegierungen entlang von Autobahnen.
Agri-PV-Flächen sind keine Siedlungs- oder Verkehrsfläche
Um eine schnelle Flächenverfügbarkeit sicherzustellen wäre es laut BDEW zudem hilfreich, wenn für die Genehmigung keine Umwidmung der Flächen erfolgen müsste. Eine Einordnung als Siedlungs- und Verkehrsflächen sei nicht sachgerecht, denn die für Agri-PV genutzten Flächen werden nicht versiegelt und können danach wieder der ausschließlichen landwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden. Gleichzeitig bringe die Einstufung als Siedlungs- und Verkehrsfläche erhebliche Nachteile mit sich, wie beispielsweise der Wegfall erbschaftssteuerliche Begünstigungen. Das hemme derzeit die Bereitschaft, landwirtschaftlich genutzte Flächen für Agri-PV zu öffnen.
„Was nicht vergessen werden darf: Die Stärkung der Agri-PV muss immer im Gleichklang mit einem beschleunigten Netzausbau erfolgen“, sagt Andreae. „Wichtig hierfür sind vor allem deutlich mehr Fachkräfte und eine leichtere Materialverfügbarkeit. Zudem sollte auch für PV-Anlagen eine Duldungspflicht für Grundstückseigentümer für die Verlegung und den Betrieb von Netzanschlussleitungen festgeschrieben werden.
2.6.2023 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH