BEE-Gutachten: Förderung durch Contracts for Difference nicht zwingend

Im Bild Photovoltaik-Module und ein Strommast als Symbol für die Diskussion um die Differenzverträge (Contracts for Difference) in der EU.Foto: VRD / stock.adobe.com
Die EU will Differenzverträge (Contracts for Difference) für die Förderung von erneuerbaren Energien vorschreiben. Laut eines Gutachtens, das der BEE in Auftrag gegeben hat, ist das rechtlich nicht erforderlich.

Das deutsche Marktprämienmodell ist mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar. Die Einführung der Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) ist demnach nicht zwingend. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Raue. „CfD halten wir insgesamt für ein untaugliches Instrument, um eine vollständig Erneuerbare Energiewirtschaft zu erreichen. Die verpflichtende Einführung von CfD auf EU-Ebene sehen wir daher äußerst kritisch. Sie würde den Spielraum der Bundesregierung bei der Ausgestaltung eines nationalen Förderrahmens ebenso beschneiden wie die Vielfalt der erneuerbaren Marktprodukte“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.

Differenzverträge schaffen zahlreiche Probleme

Die erneuerbaren Energien werden laut BEE immer günstiger, brauchen aber weiterhin eine stabile Marktgrundlage, die ihren Hochlauf absichert. „Mit fortschreitendem Ausbau ist das im derzeitigen System nicht mehr der Fall, weil der preissenkende Effekt der Erneuerbaren immer häufiger zu Zeitfenstern mit Strompreisen unter null Euro führt, in denen die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren nicht gegeben ist“, so Peter. Eine Reform des Strommarktsystems sei auch daher unabdingbar. Die Einführung eines verpflichtenden Differenzverträge-Förderrahmens, wie man ihn derzeit auf EU-Ebene diskutiert, könne zwar einzelne alte Probleme lösen, würde aber zugleich zahlreiche neue schaffen.

Besser sei die Weiterentwicklung des Marktprämienmodells von einer Zeit- zu einer Mengenförderung. „Anstatt Erneuerbare Anlagen für einen fixen Zeitraum von 20 Jahren zu fördern, sollte eine bestimmte Energiemenge über die Förderung abgesichert werden“, so Peter. Das ermögliche Betreiber:innen die Stromeinspeisung zur Stabilisierung der Strompreise temporär zu reduzieren und anschließend kostenneutral nachzuholen. Negative Strompreise könne man so verhindern. Das System sei damit effizienter und insgesamt kostengünstiger.

„Deutschland hat sich in einem gemeinsamen Brief mit anderen Mitgliedsstaaten vom 13.02.23 deutlich und klar gegen eine verpflichtende Einführung von CfD ausgesprochen. An dieser Position muss die Bundesregierung festhalten, damit die Diskussionen um die Reform des nationalen Förderrahmens in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem zielgerichtet bleibt und Erneuerbare keine künstlichen Beschränkungen auferlegt bekommen“, so Peter.

3.6.2023 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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