Kleine EEG-Novelle: Kabinett legt Formulierungshilfe vor

Plenarsaal im Bundestag mit blauen Sitzreihen und Bundesadler - hier soll die "kleine EEG-Novelle" eingebracht werden.Foto: katatonia /stock.adobe.com
Abkürzung: Mit der "Formulierungshilfe" schiebt das BMWK die kleine EEG-Novelle ins laufende parlamentarische Verfahren ein.
Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Ressortentwurf für die nächste kleine Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes beschlossen. Branchenverbände hatten zuvor den Entwurf des BMWK vom 31. Mai kommentiert.

Geplant ist ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Parlament. Das Kabinett hat dafür am gestrigen Mittwoch eine „Formulierungshilfe“ beschlossen.

Geändert werden sollen in erster Linie das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und das Strompreisbremsegesetz. Dabei soll es vor allem um technische und klarstellende Anpassungen gehen. Die Formulierungshilfe enthalte aber auch eine Reihe von Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), heißt es in einer Pressemitteilung des federführenden BMWK. Die eilbedürftigen Regelungen hätten einen Bezug zur Energiekrise und würden der Vereinfachung oder Beschleunigung von Verfahren dienen.

Biogas: Ausnahmeregeln verlängert für den kommenden Winter

Noch bis Ende 2024 soll für Biogas die Einspeisevergütung oder Marktprämie für die gesamte Bemessungsleistung der Anlage gezahlt werden. Außerdem soll die Bonuszahlung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe („Güllebonus“) bis April 2024 auch gelten, wenn der Mindestanteil von Gülle unterschritten wird. Die EU-Kommission muss noch eine beihilferechtliche Genehmigung für diese Regeln erteilen.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, findet dies einen sinnvollen Schritt, „damit der bestehende Biogasanlagenpark auch im kommenden Winter einen größeren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten kann.“ Die Änderungen müssten jedoch weiter gehen. Die Anforderungen für Methanemissionen im EEG müssten zum Beispiel an die TA-Luft 2021 angepasst werden. So könne man mehr Gas erzeugen, Investitionen senken und Innovationen anreizen, „ohne Abstriche beim Immissionsschutz zu machen“. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert zusätzliche Maßnahmen, um „bestehende Deckel für die Biogaserzeugung zu lösen“. 

Zuschläge aus Wind-an-Land Ausschreibungen von 2021/2022 schneller zurückgeben

Viele Unternehmen haben Windenergie-Projekte, die sie in den Ausschreibungen 2021 und 2022 gewonnen haben, nicht umgesetzt. Es geht um insgesamt 5 GW. Sie begründen dies mit den außergewöhnlich und unerwartet stark gestiegenen Kosten. Die Bundesregierung will nun ermöglichen, dass diese Projekte schneller als normalerweise möglich erneut ausgeschrieben werden können. Ab 2023 seien die Förderbedingungen für die Ausschreibung dann ohnehin verbessert worden.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erklärt, dieses Vorgehen könne verhindern, dass Genehmigungen verfallen. Zusätzlich aber auch die Realisierungs- und Pönalefrist ausgesetzt werden, bis die Lieferkettenprobleme behoben seien.

Klarstellung: Photovoltaik-Anlagen bis 50 kW dürfen ans Netz

Photovoltaik-Anlagen bis 50 kW installierter Leistung dürfen vorübergehend grundsätzlich ans Netz angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Dabei geht es um Anträge auf Netzanschluss vor dem 1. Juli 2024. Die Regelung besteht bereits in § 8 Absatz 5 Satz 3 EEG, warf aber Fragen auf. Die Novelle soll Unklarheiten beseitigen.

Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG): Klarstellung zur Länderöffnungsklausel

Auch bei der sogenannten Länderöffnungsklausel im Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt es etwas klarzustellen. Die Länder dürfen explizit die Flächenbeitragswerte erhöhen und Stichtage vorziehen. Sofern sie das tun, müssten die Rechtsfolgen des Baugesetzbuchs an diese landesrechtlichen Vorgaben anknüpfen. Der BEE lobt auch diese Position, sie öffne „neue Gelegenheitsfenster“.

Kleine EEG-Novelle soll noch im Juli 2023 in Kraft treten

Da es sich formell nicht um einen neuen Entwurf aus dem Ministerium handelt, könnten die Änderungen schnell in Kraft treten. Sie sollen in die laufenden parlamentarischen Beratungen für die Novelle der Energiepreisbremse einfließen. Der Bundesrat wird über diese voraussichtlich am 7. Juli 2023 abschließend beschließen. Damit könnten die kleine EEG-Novelle noch im Juli in Kraft treten.

Die Bioenergie-Verbände haben in Bezug auf das Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) noch eigene Wünsche. Die Novelle sei zwar als Reparatur des Gesetzes gedacht, bringe für die Bioenergie-Branche aber mehr Probleme als dass sie bestehende löse. „Wir setzten daher auf die Tatkraft der Abgeordneten des Bundestages hier die richtigen Weichen zu stellen und bei der Menge an zu behandelnden Gesetzen einen waches Auge zu bewahren.“

„Es ist gut, dass über die Formulierungshilfe noch vor der Sommerpause gesetzliche Regelungen erreichbar werden”, kommentiert BEE-Präsidentin Peters. Der BEE bezeichnet die Änderungen insgesamt als „zielgerichtete Maßnahmen, um bestehende Hindernisse im Bereich der Erneuerbaren Energien abzubauen.

Weil es immer schwieriger wird, in all den Änderungen den Überblick zu behalten, hat die Stiftung Umweltenergierecht das EEG 2021 und EEG 2023 in einer Synopse zusammengestellt.

8.6.2023 | Quelle: BMWK, Hauptstadtbüro Bioenergie, BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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