Einigung beim Heizungsgesetz: Zustimmung und Kritik von Verbänden

Im Bild zwei Hände mit mehreren Paragrafen als Symbol für das geplante Heizungsgesetz.Grafik: vegefox.com / stock.adobe.com
Die Ampelfraktionen haben sich auf Leitplanken für die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Neben einigen positiven Stimmen gibt es auch harsche Kritik an den Plänen.

Nachdem sich die Ampelfraktionen bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt haben, wollen sie den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen und noch vor der Sommerpause das Heizungsgesetz verabschieden. „Es ist gut, dass sich die Koalition auf den letzten Metern vor der Sommerpause geeinigt hat und das Gesetzgebungsverfahren nun doch noch starten kann. Die Punkte, auf die sich die Koalition geeinigt hat, verbessern das Gesetz entscheidend“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Positiv ist insbesondere die geplante Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bei der Umrüstung von Bestandsgebäuden. Auch die Öffnung der Erfüllungsoptionen hin zu Holzpellets und die Streichung der Transformationspläne macht die Umsetzung des Gesetzes für alle Beteiligten praktikabler. Nun geht es darum, die Einigung der Koalition im Gesetz umzusetzen.“

Auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt die Einigung, da die Branche, das Fachhandwerk und vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher damit die benötigte Klarheit über die künftigen Anforderungen bekämen. Als positiv wertet der Verband die Einbeziehung des gesamten technologischen Lösungsangebotes. Gerade bei der Holzwärme würden die Ansätze zu mehr Akzeptanz der Wärmewende im ländlichen Raum beitragen.

BNE: Klarheit und Investitionssicherheit sind verloren

Ganz anders bewertet der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) die Pläne. „Nach der Einigung beim Gebäudeenergiegesetz ist die zuvor von der Ampel einvernehmlich mehrfach beschlossene Regelung kaum noch erkennbar. Klarheit und Investitionssicherheit sind verloren, verwässert oder verschoben“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE. „Es ist völlig unverständlich, warum das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 nur noch für Neubauten in reinen Neubaugebieten gelten soll. Diese Aufweichung ist ein massiver Rückschritt im Vergleich zum Koalitionsvertrag. Die Lebensdauer von Heizungsanlagen liegt bei 20 bis 25 Jahren. Wer sich jetzt noch eine neue Gasheizung einbaut, läuft in den nächsten Jahren in ein finanzielles Desaster durch massiv steigende Gasnetzentgelte, steigende Gaspreise und nicht zuletzt die so gehypten CO2-Zertifikate. Diese haben bekanntlich keinen anderen Zweck als fossile Energien so teuer zu machen, dass die Leute davon ‚freiwillig‘ Abstand nehmen.“

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) kritisiert, dass die Wärmepumpenbranche mit den Leitlinien der Ampelkoalition keine verlässlichen Rahmenbedingungen für den mit der Bundesregierung bereits vereinbarten Hochlauf von Produktions- und Installationskapazitäten erhält. „Die heutige Einigung der Ampelfraktionen bedeutet in erster Linie eine Aufschiebung von Planungssicherheit für Industrie, Handwerk und Verbraucher:innen. Bis zum Vorliegen von kommunalen Wärmeplänen erhalten die Betroffenen keine Orientierung, welche Heizungssysteme sie im Falle eines anstehenden Heizungstauschs auf den Weg zur Klimaneutralität bringen. Die Verantwortung liegt damit in erster Linie bei Verbraucher:innen und Kommunen“, sagt BWP-Geschäftsführer Martin Sabel.

BUND: Heizungsgesetz lässt Bürger:innen weiter im Unklaren

Ähnlich sieht das des Naturschutzverband BUND „Die Einigung verschiebt die Verantwortung für Klimaschutz im Heizungskeller auf Kommunen und lässt die Bürger:innen weiter im Unklaren“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Auch der Energieberatendenverband GIH kritisiert unklare Bedingungen. „Ein Problem, vor dem auch wir als Energieberater stehen werden: Dass der neue Entwurf für jeden Heizungstausch ab 2024 eine Beratung vorsieht, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweist, ist vom Grundsatz her vollkommen richtig. Aber was soll man seinen Kunden unter solch unklaren Bedingungen raten?“, GIH-Bundesvorsitzender Stefan Bolln. „Bei Sanierungen könnte der Ansatz darin bestehen, sich zunächst durch Maßnahmen an der Gebäudehülle auf die Senkung des Energieverbrauchs zu konzentrieren – was ja sowieso immer an erster Stelle stehen sollte – und mit dem Heizungstausch so lange zu warten, bis die Kommune ihre Pläne klar hat. Was nicht das ist, was der Gesetzgeber eigentlich will, aber das, was er mit seinem Kompromiss fast schon zwangsläufig produziert“.

Auch von der Opposition kommt Kritik an den Plänen zum Heizungsgesetz. Cornelia Möhring, entwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, befürchtet durch die Novelle eine Fixierung auf Wasserstoff und Biomasse und negative Auswirkungen im Globalen Süden. „Die geplanten Änderungen am Heizungsgesetz heizen Konflikte und Waldvernichtung im Globalen Süden an und sind damit das Gegenteil von Nachhaltigkeit“, so Möhring. „Die von der Ampel vorgeschlagene Fixierung auf Wasserstoff und Biomasse wird zu neuen Abhängigkeiten für Länder im globalen Süden führen, die sich Energielieferanten für die deutsche Energiewende weiter nicht aus ihrer Rolle als reine Rohstoffwirtschaften ohne eine diversifizierte und nachhaltige Wirtschaft befreien können.“

14.6.2023 | Quelle: BDEW, BDH, BNE, BWP, BUND, GIH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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