Erste externe Evaluation der BEG-Förderung vorgelegt

Im Bild eine Thermografie eines Gebäudes als Symbol für die Evaluation der BEG-Förderung.Foto: smuki / stock.adobe.com
Die BEG-Förderung umfasst neben der Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien auch Dämmungen und Fenstertausch.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine externe Evaluation der BEG-Förderung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Man konnte die jährlichen Zielsetzungen der BEG für eingesparte Treibhausgas-Emissionen weit übertreffen.

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seit 2021 Bürgerinnen und Bürger bei der energetischen Gebäudesanierung und beim Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen für Einzelmaßnahmen sowie durch zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen. Das BMWK hat nun die erste externe Evaluation der BEG-Förderung vorgelegt. Diese hat ein unabhängiges Forschungskonsortium unter Leitung der Prognos AG vorgenommen. Dabei sollte es gemäß der gesetzlichen Anforderung die Zielerreichung, die Wirkung und die Wirtschaftlichkeit der Förderung für das Förderjahr 2021 überprüfen.

Die Auswertung zeigt, dass man durch die im Jahr 2021 geförderten Maßnahmen pro Jahr rund 3,7 Terrawattstunden (TWh) Primärenergie und damit etwa 1,7 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente einspart. So konnte man die jährlichen Zielsetzungen der BEG für eingesparte Treibhausgas (THG)-Emissionen weit übertreffen. Mit rund 78 Prozent entfällt der größte Teil der Einsparungen auf Sanierungen mit Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Förderung (Fördereffizienz) zeigt die Untersuchung, dass die Kosten der Einsparungen über die Nutzungsdauer der geförderten Maßnahmen 374 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalente und 172 Euro pro Megawattstunde (MWh) Primärenergie betragen. Dabei sind die mit Sanierungsförderung erzielten Energie- und THG-Einsparungen wesentlich kostengünstiger und -effizienter als die entsprechenden Effekte der Neubauförderung, die seit 1. März 2023 beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) angesiedelt ist.

Laut Evaluation der BEG-Förderung entfallen 71 Prozent auf Sanierungen mit Einzelmaßnahmen

Den mit 71 Prozent weitaus größten Anteil der Förderfälle weist die Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) auf, für die 26 Prozent der Fördermittel aufgebracht werden. 15 Prozent der Fördermittel entfallen auf systemische Sanierungen, die zwar nur 3 Prozent der Förderfälle ausmachen, in der Regel aber hohe Investitionsvolumina pro Vorhaben verzeichnen. Auf die Förderung von energieeffizienten Neubauten entfiel im Evaluierungszeitraum mit 59 % noch ein Großteil der Fördermittel, davon rund 72 % auf die inzwischen eingestellte Förderung von Effizienzhausstandard-55-Neubauten (inkl. EE- und NH-Klasse).

Mit den durch die Förderung angestoßenen Investitionen werden in Deutschland Bruttowertschöpfungseffekte von etwa 67 Milliarden Euro ausgelöst sowie etwa 900.000 Stellen gesichert oder neu geschaffen.

Die BEG-Förderung trägt laut Evaluierung in erheblichem Umfang dazu bei, dass man Sanierungs- und Baumaßnahmen durchführt. Zudem weiten die Antragsteller:innen den Umfang der geplanten Maßnahmen etwa durch ein höheres Effizienzniveau oder durch die Anzahl der Maßnahmen aus. Ferner sinken die Energie- und Heizkosten für die Förderempfänger:innen über die Nutzungsdauer um 11,6 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 9,9 Milliarden Euro auf Sanierungen.

Der Bericht zur Evaluation der BEG-Förderung ist unter diesem Link zu finden.

15.6.2023 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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