Solarpflichten und mehr Erneuerbare in NRW

Befestigter Feldweg führt in einen WindparkFoto: karlo54 / stock.adobe.com
Windenergie und PV sollen durch die jüngsten Beschlüsse der NRW-Landesregierung voran gebracht werden.
Am 6. Juni hat die schwarz-grüne Landtagskoalition von Nordrhein-Westfalen eine Än­derung zur Ausführung des Baugesetzbuches beschlossen. Und einen Tag später einigte sich das Landeskabinett auf eine Novelle der Landesbauordnung.

Die schwarz-grüne Koalition will damit im Industrieland NRW einige der Verabredungen in die Tat umsetzen, die sie sich vor der Legislatur vorgenommen hat. Dies kann vor allem für erneuerbare Energien, speziell den Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken, in NRW Impulse bringen.

Weniger Abstand für Windkraftanlagen

„Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir den pauschalen 1.000-Meter-Abstand für Windenergieanlagen kurzfristig ab”, sagt Wibke Brems, die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag. Dabei geht es um die Änderung bei der Ausführung des Baugesetzbuches und hier konkret um das Streichen von Paragrafen, die einen pauschalen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung festlegen. Diese Paragrafen entfallen ersatzlos.

Zudem wollen die Regierungsfraktionen den Landesentwicklungsplan ändern. Dazu erklärt Thorsten Schick, der CDU-Fraktionsvorsitzende: „Der neue Landesentwicklungsplan und unsere Änderungen im Baurecht bilden ein abgestimmtes Gesamtwerk. Wir bringen mit einem großen Paket den Ausbau der Windenergie weiter voran, und zwar so, dass er vor Ort Akzeptanz erfährt.”

Erneuerbare prägen Landesbauordnung NRW

Einen Tag nach dem Beschluss der Parteien hat das Landeskabinett seinen Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung vorgelegt. Auch diese hat Auswirkungen auf die erneuerbaren Energien. Greifen soll sie ab dem 1. Januar 2024.

Die Landesbauordnung legt einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Grund­stücksgrenzen und Wohngebäuden fest. Dieser soll künftig 30 Prozent der größten Höhe einer Windkraftanlage betragen; bislang sind das in der Landesbauordnung 50 Prozent. Zudem wird das baurechtliche Verfahren deutlich vereinfacht, wenn eine Windkraftanlage schon über eine Konformitätsbestätigung mit der EU-Maschinenrichtlinie verfügt.

Photovoltaik-Pflicht für alle

Eingeführt wird mit der Landesbauordnung eine Pflicht, Photovoltaikanlagen auf Dächern zu installieren. Das betrifft zunächst gewerbliche und kommunale Gebäude, etwas später auch Wohngebäude sowie mit einer weiteren Frist Bestandsgebäude, bei denen das Dach saniert wird.

Außerdem verringern sich mit der neuen Landesbauordnung die Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern. Sie können zu Nachbargrundstücken bei Solaranlagen und ebenso bei Wärmepumpen komplett wegfallen. Vereinfachungen greifen auch beim Brandschutz, die vor allem bei kleinen Dächern von Vorteil sind.
Die Landesbauordnung muss noch in den Landtag eingebracht werden
Ab dem 16.6.2023 finden Sie hier einen Artikel, der sich ausführlich mit der Entwicklung von Solarpflichten in den Bundesländern befasst.

15.6.2023 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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