Die Europäische Kommission will Differenzverträge (Contracts for Difference – CfD) für die Förderung von erneuerbaren Energien vorschreiben. Dies hält der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) für keine gute Idee. Ein Gutachten soll belegen, dass auch das deutsche Marktprämienmodell mit EU-Beihilferecht vereinbar ist.
Das Gutachten hat der BEE bei der Kanzlei Raue in Auftrag gegeben. „CfD halten wir insgesamt für ein untaugliches Instrument, um eine vollständig erneuerbare Energiewirtschaft zu erreichen”, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. Die verpflichtende Einführung von CfD auf EU-Ebene könne den Spielraum der Bundesregierung bei der Ausgestaltung eines nationalen Förderrahmens beschneiden, so lautet eine Kritik.
In ihrem Entwurf zur Reform des Strommarktdesigns vom 14. März 2023, der „StrommarktVO-E”, sieht die EU-Kommission vor, die Förderung von erneuerbaren Energien an Differenzverträge zu binden. Diese sollen Investitionen absichern, aber auch eine Rückzahlung durch die Anlagenbetreiber bei hohen Strompreisen vorsehen. Der BEE hält dies für den falschen Weg.
Öffnungsklausel für die Strommarkt-Verordnung
Das Gutachten von Anna von Bremen von der Kanzlei Raue schlägt nun vor, in die neue StrommarktVO-E eine Öffnungsklausel einzubauen. Sie soll es den Mitgliedsländern erlauben, von den Regelungen zu Differenzverträgen abzuweichen, sofern die nationalen Förderungen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind. In einem zweiten Schritt legt von Bremen dar, dass das deutsche Marktprämienmodell mit den Leitlinien für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen der EU (KUEBLL) vereinbar ist.
Der BEE spricht sich für eine Weiterentwicklung des Marktprämienmodells aus. Statt einer Zeit- könne es eine Mengenförderung geben. Der Förderzeitraum solle also nicht mehr wie bislang auf 20 Jahre begrenzt sein, sondern wäre an einer bestimmten Energiemenge zu messen.
19.6.2023 | Autor: Andreas Witt
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