RED III: EU-Rat stimmt für 45 % Erneuerbare

EU-Flagge als Symbol für Klimaschutz-Regeln in EuropaFoto: Aintschie / stock.adobe.com
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 16. Juni im Ausschuss der ständigen Vertreter einer umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) zugestimmt.

Das Ausbauziel der EU für erneuerbare Energien steigt mit der Novelle der RED von bisher 32% auf 45% in 2030 deutlich. Das ist eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien gegenüber dem 2021 erreichten Stand von knapp 22%. Inhaltlich hatten sich Rat, Parlament und Kommission der EU bereits beim sogenannten Trilog im März geeinigt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) spricht von einem großen Erfolg für den Ausbau der Erneuerbaren. Der vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 werde damit etwa verdoppelt. Mehr als 100 GW an neuen Windenergie- und Solaranlagen seien nötig, um die neuen Ziele zu erreichen. Deutschland hat seine Ausbauziele bereits 2022 erhöht. Diese würden nun „durch europäische Vorgaben untermauert und verbindlich“, so das BMWK. Die RED sei zudem der Rahmen für weitere Pläne der EU, wie die Solarstrategie. Diese sehe eine Verdreifachung der PV-Kapazität bis 2030 auf 600 GW vor.

Gesamtziel 45 % Erneuerbare, 42,5 % für Länder verpflichtetend

Das EU-2030-Ziel steigt für erneuerbare Energien auf insgesamt 45% des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch). 42,5% sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 Prozent. Dieses „Top-up“ soll durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Ersten Hochrechnungen zufolge seien die deutschen Ziele ausreichend, um die neuen EU-Ziele zu erreichen, so das BMWK.

RED III definiert nationale Sektorziele für Verkehr, Wärme und Industrie

Nicht nur für Strom, auch für Industrie und Verkehr gibt es verbindliche Ziele. Hält ein Mitgliedsstaat diese verbindlichen Sektorziele nicht ein, drohen Vertragsverletzungsverfahren. Der Anteil erneuerbarer Energien muss zwischen 2021 und 2025 jedes Jahr um 0,8 Prozentpunkte wachsen und anschließend jährlich um 1,1 Prozentpunkte. Das verbindliche Ziel für den Verkehrssektor steigt von 14 auf 29 %.

Eine wesentliche Rolle spielen in der RED III die im Februar 2023 frisch definierten flüssigen und gasförmigen Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs, offiziell mit RFNBO abgekürzt. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um grüne E-Fuels. Sie sollen unter anderem im Verkehrssektor sollen im Zuge eines Unterziels neben „fortschrittlichen Biokraftstoffe“ zum Einsatz kommen. Auch in der Industrie gibt es ein Ziel für die RFNBO. Der in der Industrie eingesetzte Wasserstoff muss bis zum Jahr 2035 zu 60 % aus erneuerbaren Quellen stammen. Hierfür würden in Deutschland je nach Szenario etwa 41 bis 83 TWh Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen benötigt, so das BMWK. Bereits 2030 wären rund 20 bis 25 TWh nötig. Zusätzlich ist als neues indikatives Ziel vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6% steigen soll.

Für den Gebäudesektor gibt es ein neues indikatives Ziel von 49 % erneuerbaren Energien für den Wärmebedarf.

Weitere Inhalte, über die Solarserver bereits im März berichtete

  • Wasserstoff aus Atomstrom ist keine erneuerbare Energie, erleichtert aber das Erreichen das Wasserstoff-Unterziels für die Industrie.
  • Entfristung der Regeln für den EE-Ausbau: Die Regelungen für die schnellere Genehmigung von EE-Projekten aus dem Notfallpaket werden weitgehend fortgeschrieben.
  • Mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt wird Pflicht

Mehr E-Fuels für Flugzeuge – aber keine komplette Dekarbonisierung im Luftverkehr

Zeitgleich einigte sich die EU auf die ReFuelEU Aviation Initiative. Diese soll Anreize für mehr E-Fuels im Flugverkehr setzen. Batterieelektrische Antriebe scheitern im Luftverkehr bisher an der hohen benötigten Energiedichte und begrenzen sich auf kleine Flugzeuge für kurze Strecken.

EU-weit müssen nun ab 2030 mindestens 1,2 % E-Fuels eingesetzt werden, ab 2032 dann 2 %. Die Quote steigt bis zum Jahr 2050 auf 35 %. Insgesamt müssen im Zieljahr 2050 mindestens 70 % erneuerbare Flugkraftstoffe eingesetzt werden. Neben E-Fuels zählen dazu Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen.

Damit gelte nun auf EU-Ebene was in Deutschland bereits seit 2021 Gesetz sei, so das BMWK. Die deutsche E-Fuels-Quote sei die weltweit erste Verpflichtung zum Einsatz dieser Kraftstoffe gewesen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck begrüßt die neue Richtlinie. „Für mich ist ganz zentral, es geht nicht nur um Ziele, sondern auch um Maßnahmen. Darum habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir viele der Genehmigungsbeschleunigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte, auf die wir uns in der Energiekrise 2022 geeinigt haben, nun verstetigt und dauerhaft fortgeschrieben haben. Genehmigungen kommen schneller, Planungen werden beschleunigt. Daher freue ich mich, dass die Europäische Union die Kraft hat, solch einen Erfolg für die erneuerbaren Energien zu ermöglichen.“

19.6.2023 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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