Neue Ökodesign-Anforderungen EU-weit

Fertigungsanlage für PV-Module mit Robotern - Symbolbild für ÖkodesignFoto: IM-Imagery / stock.adobe.com
Die Europäische Union bereitet eine Novellierung der Verordnung zu Ökodesign-Anforderungen vor. Es ist das Ziel, Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit für fast alle Arten von Waren festzulegen. Das betrifft also auch Produkte, die erneuerbare Energien nutzen oder nutzbar machen.

Im Mai hat sich der Europäische Rat, also die Mitgliedsländer, mit der Verordnung befasst. Sie soll wesentlich umfassender sein als die bisherige Ökodesign-Verordnung. Wichtig sind Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Außerdem sollen keine Stoffe zum Einsatz kommen, die der Kreislauffähigkeit entgegenstehen. Zudem sind Energie- und Ressourceneffizienz, der Rezyklatanteil, die Wiederaufarbeitung und das Recycling Bestandteile der Verordnung. Dabei schreckt die EU auch nicht vor Verboten zurück: So soll es künftig nicht gestattet sein, Textilien zu vernichten, die Unternehmen nicht verkaufen konnten.

Produktpass für Ökodesign

Die Verordnung wird gleichermaßen für Produkte gelten, die in die Europäische Union importiert werden. Die EU will für alle Waren einen digitalen Produktpass einführen, der verbindliche Kriterien für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge vorsieht und einen Rahmen schafft, um zu verhindern, dass unverkaufte Verbraucherprodukte vernichtet werden. Für den Produktpass soll es ein Register geben, auf das auch der Zoll direkten Zugriff hat.

Das Europäische Parlament befasst sich im nächsten Schritt mit der Verordnung. Kommission, Rat und Parlament beraten dann über eine möglichst gemeinsame Position. Es wird also noch etwas dauern, bis die neue Ökodesign-Verordnung in Kraft treten kann. Und es wird auch ein paar Jahre dauern, bis die jeweiligen Kriterien für Produkte definiert werden. Dies wird dann aber voraussichtlich auch die erneuerbaren Energien betreffen.

20.6.2023 | Autor: Andreas Witt
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