BNE macht Vorschlag für Biodiversität und PV
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat einen Vorschlag für erarbeitet, wie Biodiversität mit dem Ausbau der PV (Photovoltaik) im Einklang stehen kann. Wie der bne mitteilte, ist der Hintergrund, dass laut EEG ab 2026 pro Monat im Schnitt rund 1 Gigawatt an neuen Solarparks entstehen werden. Dieser Ausbau müsse mit Akzeptanz in den Kommunen, hoher Naturverträglichkeit und einer nachhaltigen Landwirtschaft einhergehen. Um zum neuen Standard zu werden, müsse Biodiversitäts-PV dafür im EEG und im Agrarrecht verankert werden. Das Solarpaket 1 sollte die Voraussetzungen dafür schaffen, so der Verband.
„Unser Anspruch als Branche ist es, Artenvielfalt, Landwirtschaft und die Erzeugung erneuerbarer Energien auf einer Fläche zu vereinen. Für den bevorstehenden Boom an neuen Solarparks muss Biodiversitäts-PV deshalb zum neuen Standard werden“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Wir wollen die Rahmenbedingungen so verbessern, dass Photovoltaik zur Landwirtschaft passt, die Biodiversität erhöht und damit die Akzeptanz vor Ort hoch ist. Schon im Solarpaket 1 sollte Biodiversitäts-PV im EEG definiert und im Segment 1 des EEG zuschlagsfähig werden, damit 2024 die ersten Projekte vergeben werden können. Die Kanzleien Becker Büttner Held und Agrilex haben einen konkreten Umsetzungsvorschlag entwickelt. Unser Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch und hat den weiteren Vorteil, dass er ebenso für PPA-Solarparks nutzbar ist”, so Busch.
Definition Biodiversitäts-PV
Biodiversitäts-PV sind Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch ihre Bauweise und die extensive Pflege nachweislich die Artenvielfalt fördern. Dazu zählen zum Beispiel ein breiter besonnter Streifen zwischen den Modulreihen und die Wasserdurchlässigkeit zwischen den einzelnen Modulen. In Biodiversitäts-PV-Anlagen erfolgen außerdem weder Düngung noch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, dafür aber eine schonende Flächenpflege ohne Mulchen. „Wird Biodiversitäts-PV zum Standard, werden jedes Jahr zehntausende Hektar für die Artenvielfalt gesichert – für mehrere Jahrzehnte und ohne, dass diese Flächen gesondert für den Naturschutz gesichert werden müssen“, so Busch.
GAP-Ansprüche nach EU bleiben
Zugleich sei Biodiversitäts-PV attraktiv für Landwirte (Agri-PV). Während bei klassischen Solarparks Flächen dauerhaft für die Landwirtschaft verloren gehen, bleibt der Status als „landwirtschaftliche Fläche“ bei der Biodiversitäts-PV erhalten. Die Flächen gehen in eine Art “Zeitkapsel” und deren auf hohe Artenvielfalt ausgerichtete Pflege gilt weiterhin als hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung. Es besteht weiterhin ein Anspruch auf GAP-Leistungen nach EU-Recht. Mit der Biodiversitäts-PV könnten zudem Landwirtschaftsbetriebe auf den artenreichen Solarparkflächen ihren Vorgaben zur “Stilllegung” nachkommen, d.h. die Flächen aus der Nutzung zu nehmen.
Gleichzeitig erleichtere das Konzept Hofübergaben und die steuerliche Einordnung von Solarparkflächen. Für Bestandssolarparks und mit Blick auf aktuelle Planungen empfiehlt der Vorschlag zusätzlich Änderungen am Bewertungsgesetz, um den Übergang zum neuen Standard zu vereinfachen. Vorschläge hierfür habe der bne im vergangenen Jahr vorgelegt.
„Die Bundesregierung sollte jetzt im Solarpaket 1 alles dafür tun, damit Biodiversitäts-PV schnell Realität wird“, so Busch. Notwendig seien eine einfache Definition und die Ausschreibung im EEG. Die Bauart betreffende Kriterien ließen sich ferner in einem Festlegungsverfahren durch die BNetzA zeitnah und eindeutig festlegen. Schon 2024 könnte es so mit den ersten Zuschläge für Biodiversitäts-PV losgehen. Parallel gelte es, das Agrarrecht anzupassen. Dazu reiche es, Biodiversitäts-PV als Variante der Agri-PV in die GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufzunehmen. So wird Biodiversitäts-PV sofort für alle Solarparks nutzbar, die entsprechend den Kriterien erbaut werden. Das gelte auch für förderfreie PPA-Projekte.
21.6.2023 | Quelle: bne | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH