EEG und Strompreisbremse: Bundestag beschließt kleine Verbesserungen für Biogas

Zu sehen ist der Deutsche Bundestag. Verbände fordern nach der Bundestagswahl schnelles Handels für Klimaschutz und Energiewende.Foto: Jogerken / stock.adobe.com
Der Bundestag berät am heutigen Freitag  abschließend über mehrere Energie-Gesetze, darunter das Strompreisbremse-Reparatur-Gesetz und eine kleine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Bei der kleinen EEG-Novelle geht es vor allem um die Verlängerung befristeter Maßnahmen zur Ausweitung der Biogas-Produktion. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt, dass in der Reparatur der Strompreisbremse die ursprüngliche Bagatellgrenze aus 2022 nun doch erhalten bleibt. Der Regierungsentwurf hatte eine Aufweichung vorgesehen. Diese hätte für viele Biogasanlagen eine rückwirkende Gewinnabschöpfung bedeutet. Die Erlösabschöpfung hatte in der Erneuerbaren-Branche für viel Aufregung gesorgt, die Proteste führten bis vors Bundesverfassungsgericht.

Die vorgesehenen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) würden es ermöglichen, im kommenden Winter mehr Biogas bereitzustellen, um für Versorgungssicherheit zu sorgen. Zu den Änderungen gehört eine befristete Aussetzung der Höchstbemessungsleistung und die Flexibilisierung des Güllebonus. Zudem hat der Bundestag die technischen Anforderungen des EEG zur Methanemissionsminderung befristet durch die technischen Anforderungen des Fachrechts ersetzt. „Den Anlagenbetreibern wird so die Möglichkeit gegeben, auf vielfältige Art und Weise ihre Methanemissionen zu senken, ohne ihren Vergütungsanspruch zu verlieren“, erklärt Rostek. Gleichwohl solle die Regelung dauerhaft gelten, um zusätzliche Innovationen bei der Methanreduktion sowie Kostensenkungen anzureizen.

Offen bleibt ein Kritikpunkt der Bioenergie-Verbände: „Unverständlicherweise wurden hingegen die Sicherheitszuschläge für Holzenergieanlagen nicht erhöht. Zudem sehen wir nach wie vor kritisch, dass für die Anwendung der Bagatellgrenze das Bezugsjahr 2021 angesetzt wird.“

Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie bezieht sich auf das gemäß der Mehrheitsverhältnisse zu erwartende Ergebnis der Abstimmung. Dieses lässt sich hier in der Ausschussempfehlung finden. Die geplanten Änderungen in einer Synopse darstellt. Der Tagesordnungspunkt ist für 13:30 vorgesehen.

23.6.2023 | Quelle: Bundesverband Bioenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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