Industrieförderung: Habeck sucht Photovoltaik-Hersteller für Deutschland

In Bild Roboter einer Photovoltaik Fertigungsstraße. Das BMWK hat ein Interessenbekundungsverfahren für PV-Hersteller gestartet, die eine Förderung erhalten wollen.Foto: IM-Imagery / stock.adobe.com
Das BMWK will den Leuchtturmprojekten Zuwendungen bis zu der Höhe gewähren, die ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten würde.
Das BMWK will den Hochlauf der deutschen Photovoltaik-Industrie mit einer neuen Förderung unterstützen. Dazu hat das Ministerium nun ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Gesucht werden Unternehmen für Photovoltaik-Leuchtturmprojekte in strukturschwachen Regionen.

Für Unternehmen, die in Deutschland Produktionskapazitäten in der Solarindustrie auf- oder ausbauen wollen, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Förderung auf den Weg bringen. Im Vorfeld zur geplanten Förderung hat das Ministerium in einem ersten Schritt ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren gestartet. Unternehmen, die Photovoltaik-Module oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen, können ihr Interesse an einer Investitionskostenförderung für ihr Vorhaben signalisieren. Das gilt auch für Unternehmen, die für Solarmodule erforderliche Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln wollen. Die Einzelheiten hat das Ministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht.

„Für zentrale Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in Deutschland und Europa. Das ist nicht nur eine Frage der ökonomischen Vernunft, sondern auch eine Frage der Wirtschaftssicherheit“, sagt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Der neue Beihilferahmen der EU bietet hierfür Möglichkeiten, und diese wollen wir nutzen. Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell unterstützen. Das stärkt nicht nur unsere technologische, sondern auch unsere energiepolitische Souveränität.“

Konkret will das BMWK Leuchtturmprojekte, vor allem in strukturschwachen Regionen, Zuwendungen nach der sogenannten Matching Clause bis zu der Höhe gewähren, die ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten würde. Damit will man Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Wirtschaftsstandorts Deutschland verhindern und dafür sorgen, dass das Land als Standort für PV-Produzenten attraktiv bleibt.

EU ermöglicht staatliche Investitionskostenförderung

Um Transformationstechnologien zu fördern, hat die EU-Kommission im März den Befristeten Krisenrahmen (Temporary Crisis and Transition Framework – TCTF) deutlich erweitert und neue Möglichkeiten staatlicher Investitionskostenförderung auch für Produzenten von PV-Anlagen und -komponenten geschaffen. Diesen Rahmen will das BMWK nutzen.

Voraussetzungen für die geplante Förderung sind perspektivisch der Nachweis einer konkreten Förderzusage aus einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für eine gleichwertige Investition sowie eine Kofinanzierung des Bundeslands, in dem das entsprechende Vorhaben geplant ist. Bei der Bewertung der Skizzen will man insbesondere die geplante Produktionskapazität sowie technologische, klima- und umweltbezogene Standards berücksichtigen. Eine mögliche Förderung muss die Europäische Kommission im Einzelfall genehmigen.

Interessenbekundungsverfahren Photovoltaik endet Mitte August

Das Interessenbekundungsverfahren für die Photovoltaik läuft bis zum 15. August 2023. Die Förderung, die auf die Interessensbekundung folgen soll, steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen.

Die Förderung im Photovoltaik-Sektor soll sich auf wenige Leuchtturmprojekte konzentrieren. Parallel will das BMWK auch den Aufbau von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen, Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen. Dafür wird aktuell eine Bundesrahmenregelung zur Förderung des Produktionsaufbaus in allen Transformationstechnologien erarbeitet, die es auch den Ländern ermöglicht, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen.

Die Bekanntmachung für das Interessenbekundungsverfahren im Bereich Photovoltaik ist unter diesem Link zu finden.

26.6.2023 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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