Bundesregierung: THG-Quote für Ökostrom aus öffentlichen Ladesäulen verbessert
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien für Elektro-Fahrzeuge zu verbessern. Die entsprechende Änderung im Rahmen der gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sollt es für Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur attraktiver machen, Ökostrom direkt an der Ladesäule zu produzieren und für ihre Kund:innen zu Verfügung zu stellen. Das kann etwa mit einer lokalen Photovoltaik- oder Windkraftanlage gesehen. Mit dieser Neuerung will man insgesamt den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix erhöhen, den E-Fahrzeuge an öffentlichen Ladesäulen laden.
„Die Elektromobilität ist ein zentraler Hebel, um unsere Klimaziele im Verkehr zu erreichen“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke. „Daher freue ich mich, dass sich immer mehr Menschen für ein E-Auto entscheiden, auch weil das Netz öffentlicher Ladesäulen immer dichter wird. Dieser Fortschritt geht nicht zuletzt auf die Treibhausgasminderungsquote zurück, die Mineralölkonzerne zu mehr Klimaschutz verpflichtet und die das Bereitstellen von Strom für E-Fahrzeuge als attraktive Erfüllungsoption vorsieht. Die neue Regel in der THG-Quote ist eine gute Nachricht für alle, die ihr E-Auto am liebsten mit Ökostrom fahren. Bisher laden Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen kann. Wenn der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird E-Autofahren noch klimafreundlicher.“
Durch die beschlossene Änderung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) wird die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien für Elektrofahrzeuge im Rahmen der THG-Quote weiterentwickelt. Durch die neue Verordnung kann sich ein Ladesäulenbetreiber nunmehr den selbst produzierten Strom, der aus einer direkt angeschlossenen Solar- oder Windkraftanlage stammt, deutlich einfacher bescheinigen lassen. Dadurch soll dieser Ökostrom auch für Mineralölkonzerne zu einer attraktiven Erfüllungsoption werden.
THG-Quote für Ökostrom soll CO2-Austoß im Verkehr mindern
Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des BImSchG verpflichtet Kraftstoffanbieter, ihre CO2-Emissionen zu senken. Diese Verpflichtung können sie durch die Beimischung von Biokraftstoffen, dem Einsatz grünen Wasserstoffs aber auch durch die Bereitstellung von Strom für Elektroautos erfüllen. Da durch die nachweisliche Bereitstellung von Strom im Verkehr weniger fossile Kraftstoffe genutzt werden, wird so der CO2-Austoß im Verkehr gemindert. Im Rahmen des so genannten Quotenhandels ist es möglich, dass Dritte Minderungen erbringen und an die Mineralölwirtschaft veräußern. Im Fall von Strom sind das Ladepunktbetreiber. Die durch den Quotenhandel mit der Mineralölwirtschaft erzielten Einnahmen unterstützen somit den Betrieb öffentlicher Ladpunkte. Hier setzt die neue Verordnung an. Setzt man statt Netzstrom nunmehr erneuerbaren Strom ein, den man direkt an der Ladesäule erzeugt hat, erzielt man höhere CO2-Minderungen. Das macht die Bescheinigungen wertvoller, wodurch man höhere Einnahmen für die Ladeinfrastruktur generieren kann.
Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung einen Teil der Maßnahme 21 des Masterplans Ladeinfrastruktur II um. Im nächsten Schritt will sie die Anrechnung von Strom für schwere Nutzfahrzeuge bei Ladungen im nichtöffentlichen Bereich verbessern.
Die beschlossene Verordnung zur THG-Quote tritt in wenigen Wochen nach der Verkündung in Kraft und die Anrechnung von an öffentlichen Ladesäulen erzeugtem Ökostrom ist ab dem Jahr 2024 möglich.
28.6.2023 | Quelle: BMUV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH