Kritik von Sachverständigen bei Anhörung zum GEG
Bei der Anhörung von Experten zu den von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgeschlagenen Änderungen am Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung gab es sowohl Lob als auch Kritik. Wie die Parlamentsnachrichten dazu schreiben, sehen zwar einige eine Verbesserung. Zugleich wiesen sie in der zweiten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie aber auf nach wie vor bestehende Defizite hin. Der Bundestag soll das Gesetz nach dem Willen der Koalition noch in dieser Woche im Bundestag verabschieden.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), begrüßte, dass nach einem „ungewöhnlichen Beratungsverfahren“ eine Lösung gefunden wurde, wenn auch das Verfahren „am Vertrauen genagt“ habe. Sie und andere Sachverständige hoben die Verzahnung der GEG-Novelle mit dem noch nicht vorliegenden Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes hervor, weil die Wärmewende auch eine „Infrastrukturwende“ sei. Während das GEG die Häuser und Eigentümer adressiere, gehe es in der kommunalen Wärmeplanung um die Netze. Kritisch merkte Andreae unter anderem an, dass es auch im geänderten Entwurf unklare Rechtsbegriffe gebe.
Technologieoffenheit gefordert
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), forderte „praxisgerechte Erfüllungsziele“ und Technologieoffenheit. Die Verknüpfung von GEG und kommunaler Wäremplanung müsse flächendeckend sein. Wasserstoffnetz-Ausbaugebiete seien jetzt vorgesehen und damit ein „Paradigmenwechsel“ erfolgt. Es gebe nach wie vor viel Skepsis und Misstrauen vor allem gegenüber Wasserstoff im Wärmebereich und gegenüber Netzbetreibern. Eine Belastung blieben auch die im Gesetz vorgesehenen Regresspflichten. Mit der Wärmeplanung erhielten die Menschen vor Ort Planungssicherheit, sagte Liebing. Die geplante zeitliche Abstufung zwischen großen und kleineren Kommunen bei der Wärmeplanung sei sachgerecht. Die Übergangsfristen müssten gewährleisten, dass keine Fakten geschaffen werden, die die Wärmeplanung konterkarieren könnten.
Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag sagte, es gelte die Vollzugsfähigkeit des Gesetzes zu prüfen. Die Änderungen der Koalition wiesen in die richtige Richtung. Aus der Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung folge aber kein Anspruch auf Umsetzung. Richtig sei, Biomasse stärker zu berücksichtigen, womit auch Holzpellets gemeint seien. Ruge kritisierte zu viele detaillierte Einzelregelungen, die die Umsetzung erschwerten.
Kritik an Fristen für kommunale Wärmeplanung
Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag sieht die Fristen für die kommunale Wärmeplanung bis 2026 bei großen und 2028 bei kleineren Kommunen kritisch.
Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima, sah noch viele offene Fragezeichen und empfahl, einen „Flicktenteppich“ bei der Beratung zu vermeiden. Berater gebe es nicht im Überfluss, was zu einem Hindernis auf dem Modernisierungspfad werden könnte. Als unverständlich bezeichnete Bramann, dass Stromdirektheizungen in schlecht gedämmten Gebäuden gepuscht werden sollen, auch Luft-Luft-Wärempumpen arbeiteten dort sehr ineffizient.
Für Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie, hat die „medial verkorkste Kommunikation“ zu Verunsicherung geführt, auch bei der Heizungsindustrie. Die positive Entwicklung der Branche sei ins Wanken geraten.
Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe, plädierte dafür, am Ziel festzuhalten, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen einzubauen, weil sonst die Klimaziele nicht zu schaffen seien. Deutschland und Ungarn seien Schlusslichter beim Wärempumpeneinbau in Europa. Die Wärmepumpenindustrie brauche einen starken Heimatmarkt. Die verzögerte Lenkungswirkung aufgrund der Fristen bis 2026 und 2028 sei aus seiner Sicht durch Förderung und Anreize zu kompensieren. Wie Staudt sah auch er die Gefahr des Attentismus. Die Leute warteten auf eine bessere Förderung, Aufträge würden storniert.
„Deutliche Verbesserung für Mieter“
Im Rahmen der Anhörung zum GEG diagnostizierte Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, aus Mietersicht eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf. Die Kappungsgrenze für die Umlegung von Modernisierungskosten auf die Mieter liege nun bei 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Damit würden Mieter nicht mehr belastet als bisher. Auch sei vorgesehen, dass die Mieter die Umlage der Modernisierungskosten als finanzielle Härte ablehnen könnten. Für Bartels können aber auch 50 Cent eine höhere Mehrbelastung sein, sodass er empfahl, die Kappungsgrenze bei überdurchschnittlich großen Wohnungen auf 25 Cent pro Quadratmeter abzusenken. Ärgerlich ist aus seiner Sicht, dass die Umlage auf Dauer möglich ist und nicht nur bis zur Amortisierung der Modernisierungskosten angelegt ist. Auch könne Technologieoffenheit für die Mieter sehr teuer werden, wenn der Vermieter auf Biogas oder Wasserstoff setze.
Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, hielt es für richtig, den Gesetzentwurf erst zu beschließen, wenn Wärmeplanungsgesetz und Fördergesetz danebenliegen. Die unterschiedliche Behandlung von Mietern und Vermietern erschließe sich ihm nicht.
„Ökologisch ineffektiv“
Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte, die Vorgabe, zu einem Anteil der erneuerbaren Energien von 65 Prozent zu kommen, sei nicht mehr sichergestellt, die Koalition bleibe hier hinter ihrem eigenen Anspruch zurück. Dass auch ab 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden können, stelle die Klimaziele infrage. Kritisch sah Gurkmann auch, dass es nicht mehr um den effizienten Einsatz von Energie, sondern nur noch um die Einsparung von Treibhausgasemissionen gehe.
Professor Fritz Söllner von der Technischen Universität Ilmenau sagte, Emissionen, die an einer Stelle eingespart werden, würden an anderer Stelle wieder freigesetzt, insgesamt ergebe sich kein Reduktionseffekt. Zwar enthalte der Gesetzentwurf nun Verbesserungen im Detail, am grundsätzlichen Problem ändere sich aber nichts. Das Gesetz sei ökologisch ineffektiv, stellte Söllner fest.
4.7.2023 | Quelle: heute im bundestag (hib) 509/2023 | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH