PV: NRW unterstützt Mieterstrom im geförderten Wohnungsbau

Photovoltaikmodule auf einem Flachdach.Foto: Achim Banck / stock.adobe.com
Mieterstrom für gefördertem Wohnraum erhält in NRW künftig eine finanzielle Unterstützung.
Das Land NRW will den Mieterstrom im geförderten Wohnungsbau voranbringen. Es geht um den Bau von PV-Anlagen bei Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat ein landeseigenes Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro für den Mieterstrom in dem Bundesland beschlossen. Wie die Regierung in Düsseldorf mitteilte, ist Ziel des Programms, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit ferner bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit dem Programm zum Mieterstrom macht die Landesregierung Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Gleichzeitig werden durch Mieterstrom-Modelle die Stromkosten gesenkt. Das ist in Zeiten steigender Energiepreise eine Entlastung für Mieterinnen und Mieter. Das steigert die Akzeptanz für klimagerechtes Bauen und Wohnen.“

Anträge bei Kreisen und kreisfreien Städten

Antragsteller können ein „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ für alle Neubauvorhaben und Modernisierungen erhalten, in der mindestens eine geförderte Wohneinheit enthalten ist. Auch für Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vor 2023 erhalten haben, ist ein Zuschuss möglich. Die Anträge zur Förderung sind ferner bei den örtlichen Bewilligungsbehörden zu stellen. Bewilligungsbehörden sind dabei die Kreise und kreisfreien Städte.

Die Zuwendungen stammen dabei aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation. Mit dem Zuschuss will die Landesregierung eine Unterstützung zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise leisten. Sie soll dabei zu einer mittelbaren finanziellen Entlastung von Haushalten im geförderten Wohnungsbau beitragen und besondere Härten bei der Stromversorgung ausgleicht. Das Programm zielt darauf ab, dass öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Wohnungsmarktakteure einen Anreiz erhalten.

5.7.2023 | Quelle: Land NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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