Wie die Bundesländer Akzeptanz für Solar und Wind fördern
Maßnahmen der Bundesländer sind wichtig, um die Akzeptanz der Menschen für mehr Energie aus Solar und Wind zu erhöhen. Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) hat die Instrumente einmal verglichen und in einem Papier zusammengefasst. Tatsächlich seien alle Bundesländer aktiv, um mit geeigneten Maßnahmen die Akzeptanz Erneuerbarer Energien zu stärken. Die Wahl der Instrumente sei dabei sehr vielfältig, so die AEE. Diese reichen von Dialog- und Konfliktschlichtungsformaten und Informationskampagnen bis hin zur wirtschaftlichen Beteiligung der Kommunen und Bürger*innen.
Hinsichtlich finanzieller Teilhabe machte Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz den Anfang. Das Gesetz schreibt die Beteiligung der Kommunen und Bürger*innen dabei verpflichtend vor. Die Firmen können den Gemeinden und Anwohner*innen im Umkreis von fünf Kilometern mindestens 20 Prozent der Anteile zum Kauf oder Ausgleichszahlungen aus den Stromerlösen anbieten. Alternativ können sie auch Sparprodukte wie Sparbriefe, Festgeldanlagen oder einen verbilligten Stromtarif anbieten.
In Brandenburg gibt es ebenfalls eine Pflicht zur finanziellen Beteiligung, geregelt im seit 2019 geltenden Windenergieanlagenabgabengesetz. Die Betreiber müssen dabei für jedes Windrad 10.000 Euro pro Jahr an die Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern zahlen. In Niedersachsen soll die freiwillige Zahlung nach § 6 EEG 2023, wonach Windparkbetreiber pro erzeugter Kilowattstunde 0,2 Cent an die Kommune entrichten können, zukünftig verpflichtend werden. In Thüringen erhalten Windparkbetreiber einen Anreiz, die Bürger*innen und Kommunen vor Ort finanziell von den Einnahmen profitieren zu lassen, indem sie das Siegel „Faire Windenergie“ erhalten. Schleswig-Holstein fördert seit 2018 Bürger*innenenergieprojekte in der Startphase über einen sogenannten Bürgerenergiefonds.
Außerdem haben manche Bundesländern besondere Regelungen für Standorte in den landeseigenen Forsten erlassen. So erhalten in Baden-Württemberg Anbieter, die eine Beteiligung gewährleisten, bei gleichwertigen Angeboten prioritär den Zuschlag. In Hessen profitieren Kommunen über die „WindEnergieDividende“. Kommunen, innerhalb deren Stadt- oder Gemeindegrenzen Windenergieanlagen im Wald errichtet werden, erhalten vom Land 20 Prozent der Pachteinnahmen.
Solidarpakt in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist bislang das einzige Bundesland, in dem es sogenannte Solidarpakte gibt: Kommunen, die auf ihren Flächen Windenergieanlagen bauen lassen, zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen in einen Fonds. Von dem profieren dann alle Kommunen, in deren Nähe und Sichtachsen sich die Windräder befinden. So sollen auch die angrenzenden Kommunen profitieren, die selbst über keine geeigneten Flächen für Erneuerbare Energien verfügen.
In Bayern sind die „Regionalen Windkümmerer“ ein zentraler Baustein der Akzeptanzförderung. Sie beraten und unterstützen die Kommunen bei Energiewendevorhaben. In Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden Servicestellen eingerichtet, die Bürger*innenenergieprojekte unterstützen und über die Vorteile von Erneuerbaren Energien vor Ort informieren.
Das Hintergrundpapier ist auf den AEE-Seiten kostenlos abrufbar.
6.7.2023 | Quelle: AEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH