Mindestflächen für Windenergie: Länder dürfen Stichtag vorziehen

Zu sehen sind Windenergie-Anlagen an Land vor untergehender Sonne. Der Bund will mit dem Wind-an-Land-Gesetz den Windenergieausbau voranbringen.Foto: Nightman / stock.adobe.com
Kurz vor der Sommerpause gab es im Bundesrat noch einen Schwung Gesetzesänderungen. Unter anderem ist nun klar, dass die Länder sich auch einen schnelleren Windenergie-Ausbau auf die Fahnen schreiben dürfen, als der Bund vorgibt.

Dem Gesetzesentwurf mit der entsprechenden Klarstellung zur Einführung einer Länderöffnungsklausel ins Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zugestimmt, wie der Bundesverband Windenergie in einer Pressemitteilung berichtet. Das WindBG fordert von den Ländern, verbindliche Mindestflächen für die Nutzung durch Windenergie auszuweisen. Stichtage für die abgestufte Flächenausweisung sind der 31. Dezember 2027 und der 31. Dezember 2032. Erste Schritte hierfür, wie Planaufstellungsbeschlüsse, Raumordnungspläne oder entsprechende Landesgesetze, müssen sie bereits bis 31. Mai 2024 vorlegen.

Bisher war allerdings nicht ganz klar, ob die Länder auch schneller agieren dürfen. Mit der Länderöffnungsklausel hat der Bundestag nun explizit geregelt, dass die Länder die Stichtage Stichtage für die Mindestflächenziele mitsamt den Rechtsfolgen des WindBG zeitlich vorziehen dürfen. Zudem dürfen die Länder ausdrücklich die Mindestflächenziele überschreiten.

Länder dürfen Mindestflächen für Windenergie auch überschreiten

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek nennt die Länderöffnungsklausel im Windenergieflächenbedarfsgesetz eine wichtige Klarstellung. „Der Gesetzgeber unterstreicht so, dass der Bund lediglich Mindestziele vorgibt und absolute Umsetzungsfristen definiert, von denen die Länder natürlich im positiven Sinne abweichen können“, sagt sie. Nach Ansicht des BWE wäre ein generelles Vorziehen des finalen Mindestflächenziels auf Ende 2025 und die Streichung des Zwischenziels allerdings noch zielführender, so Heidebroek.

Unabhängig davon appelliere der BWE an die Bundesländer, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um den Ausbau der Windenergie schnell voranzubringen. „Nur dann wird das Ziel von 115 GW installierter Leistung bis 2030 erreichbar“, sagt Heidebroeck.

Nach der Sommerpause hat die Regierungskoalition weitere offene Beschlüsse aus dem Koalitionsausschuss im März abzuarbeiten, erinnert der Verband. Dazu zählt der BWE unter anderem die angekündigte flächenspezifische Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen und die Versorgung von benachbarten Unternehmen. Zusätzlich müsse der Bund auch bei den Regelungen zum Repowering nachbessern und den Genehmigungsstau bei Transporten lösen. „Dafür braucht es transparente und geordnete Prozesse vor allem bei der bundeseigenen Autobahn GmbH“, so Heidebroek.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz wurde im Juli 2022 beschlossen und im Zuge der EU-Notfallverordnung bereits wieder novelliert.

12.7.2023 | Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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