Steckersolar-Geräte: Produktnorm könnte im Sommer 2024 kommen
Steckersolar-Geräte sind unkompliziert und können auch sicher sein – sie sind es aber nicht immer. So weit haben sich Netzbetreiber, Normungsorganisationen, Politik und Solarfachleute mittlerweile geeinigt. Doch was unterscheidet nun ein sicheres von einem unsicheren Produkt? Das soll die Produktnorm Steckersolar-Geräte klären. Seit August 2020 diskutieren die Mitglieder der Normungsgruppe diese Fragestellung in allen Details.
Ende 2022 legte die Arbeitsgruppe den ersten Entwurf zur öffentlichen Stellungnahme vor. Auf diesen Entwurf gingen mehr als 200 Rückmeldungen mit insgesamt über 700 Kommentaren ein, Stellungnahmen öffentlicher Stellen nicht mitgezählt. Nun werden die Rückmeldungen diskutiert. Viel Zeit für die inhaltliche Debatte bleibt dabei im Förderprojekt nicht, denn dieses endet am 31. Juli.
DKE-Sondersitzung zur Steckersolar-Norm
Wie es dann genau weitergeht, soll eine Kommission des Normungsgremiums DKE in einer Sondersitzung Anfang September entscheiden. Klar ist: der offizielle Weg bis zu einer Norm ist sehr langwierig. Für Einspruchs- und Diskussionsphase gibt es Mindestfristen, jede Uneinigkeit verzögert den Prozess weiter. „Wenn der bisherige Fortschritt beibehalten wird, besteht die Möglichkeit, dass wir zusammen mit den Experten im Winter 2023 die öffentliche Einspruchsberatung abschließen können“, sagt Dominika Radacki, Projektmanagerin beim VDE DKE. Sie verweist auf die starke Beteiligung der Öffentlichkeit und die vielen inhaltlichen Kommentare. „Das zeigt das starke Interesse und Engagement der Community. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung ihrer Kommentare sind entscheidend für die Entwicklung einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Norm. Nach Abschluss der Einspruchsberatung wäre es dann Anfang 2024 möglich, die Vornorm endgültig zu finalisieren, so Radacki. Im Sommer 2024 könnte die Produktnorm veröffentlicht werden. Bis erste Anbieter ihre Geräte auf Basis der Norm zertifizieren lassen, wird es dann nochmal eine Weile dauern. Mit den ersten zertifizierten Produkten könnten im besten Fall auch Diskussionen um die sichere Installation von Steckersolargeräten in Mietwohnungen befriedet werden.
Einige strittige Punkte sind auch kurz vor der Ziellinie noch offen:
Erlaubte Leistung: Zunächst war eine maximale Leistung von 600 Watt vorgesehen. In der Diskussion ist nun, diese in Angleichung an andere europäische Länder auf 800 Watt zu erhöhen. Mehr sollen es laut Norm aber nicht werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass mehr Leistung verboten oder gefährlich ist. Wer mehr als 800 Watt installieren will, wäre dann aber selbst in der Verantwortung, die Tauglichkeit des jeweiligen Stromkreises zu prüfen.
Erlaubte Stecker: Drei Varianten könnten in der Norm beschrieben werden. Berührgeschützte Spezialstecker (im Wesentlichen der Wieland-Stecker) schützen zwar vor elektrischem Schlag, doch sie sind umständlich. Ob ein Schuko-Stecker in Kombination mit dem Netz- und Anlagenschutz normgerecht sein wird, ist weiterhin nicht einstimmig geklärt. Der VDE sprach sich zuletzt für „Duldung“ des Schuko-Steckers aus. Eine dritte Option wäre ein Schuko-Stecker, bei dem die Kontakte im ungesteckten Zustand mechanisch abgedeckt oder bei dem durch einen internen Mechanismus die Kontakte getrennt werden.
Produktnorm bezieht Montagesysteme für Steckersolar-Geräte ein
Klar ist hingegen, dass die Norm ausschließlich für die Steckersolar-Geräte gelten soll – nicht für Batterien, die in einigen Systemen mitgeliefert werden. Von der Installation von Batterien auf dem Balkon raten Fachleute aus der Normungskommission ab. Die starken Temperaturschwankungen lassen die Batterie schnell altern. Zudem gab es bei Steckersolar-Geräten mit Batterien bereits Brandfälle, bei denen die Ursache nicht ganz geklärt werden konnte.
Montagesysteme sollen Gegenstand der Normung sein, sofern sie mit dem System mitgeliefert werden. Dabei soll die Norm allerdings auf andere Quellen verweisen – auf technische Baubestimmungen, die inhaltlich sehr komplex sind. Zertifiziert werden sollen jeweils die gelieferten Systeme. Bietet ein Hersteller mehrere Montagesysteme an, muss er also die Zertifizierung für jedes System durchlaufen.
Da eine Norm keinen Gesetzescharakter hat, gilt auch hier: Es ist nicht verboten, ein Steckersolar-Gerät mit einem ungenormten Montagesystem zu befestigen. Allerdings wird ein genormtes System den Nachweis der Sicherheit gegenüber einer Haftpflichtversicherung oder einem Vermieter deutlich vereinfachen.
13.7.2023 | Autorin: Eva Augsten
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