Industrieausschuss des EU-Parlaments für schnelle Reform des europäischen Strommarktdesigns

Im Bild Strommasten, PV-Anlagen und Windkraftanlagen als Symbol für die geplante Reform des europäischen Strommarktdesigns.Foto: gopixa / stock.adobe.com
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments hat ein Votum zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Reform des europäischen Strommarktdesigns abgegeben. Nun stehen abschließende Trilogverhandlungen von Kommission, Rat und Parlament an.

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments hat mit einer klaren Mehrheit seine Positionierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Reform des europäischen Strommarktdesigns verabschiedet. Auch das Mandat für die anschließenden Trilogverhandlungen mit Rat und Parlament liegt bereits vor. „Das derzeitige europäische Marktdesign funktioniert trotz aller Herausforderungen. Der grenzüberschreitende Handel und die Bemühungen zur Integration der Strommärkte haben den Verbraucherinnen und Verbrauchern laut der europäischen Regulierungsagentur ACER in den letzten zehn Jahren Vorteile in Höhe von etwa 34 Milliarden Euro pro Jahr gebracht“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Der BDEW begrüßt, dass der ITRE-Ausschuss mit seinem Votum für die Reform des europäischen Strommarktdesigns von tieferen Eingriffen in die Preis- und Marktmechanismen, wie insbesondere Erlösobergrenzen, absieht. „Eine Mehrheit von 55 zu 16 Stimmen und einer Enthaltung sowie die direkte Erteilung des Trilogmandates senden ein klares Signal: Das Parlament folgt dem von den EU-Kommission vorgelegten ambitionierten Zeitplan. Offen ist allerdings weiterhin eine Einigung unter EU-Mitgliedstaaten im Rat, was hoffentlich unter nunmehr spanischer Ratspräsidentschaft ebenfalls vor der Sommerpause erreicht wird“, so Andreae.

Reform des europäischen Strommarktdesigns soll Wettbewerb unterstützen

Für den BDEW ist wichtig: Die Strommärkte müssen auch weiterhin so gestaltet sein, dass sie den Wettbewerb und den Energiebinnenmarkt unterstützen. Im Mittelpunkt langfristiger Reformen des Strommarktes muss insbesondere die Finanzierung des Ausbaus der erneuerbarer Energien stehen. Hier bestätigt die Position des ITRE-Ausschusses den Kommissionsvorschlag zu Recht in der Dualität von ungefördertem und gefördertem Ausbau.

Richtig sei außerdem, dass man nicht nachträglich in die Förderbedingungen von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien, wie etwa Photovoltaik-Anlagen, eingreift. Somit hätte sich das EU-Parlament gegen eine stärkere Öffnung für Ausweitungen auf Bestandsanlagen gewandt. Auch übe man richtigerweise keinen Zwang auf Projektierer aus, Differenzverträge – sogenannte CfDs – abzuschließen. Die Freiwilligkeit des Abschlusses von CfDs müsse man unbedingt beibehalten. Dass der ITRE-Ausschuss diesem Ansatz folgt, sei erfreulich. Den Mitgliedstaaten sollten Freiheitsgrade für die Ausgestaltung verbleiben.

„Zu begrüßen ist zudem die verpflichtende Folgenabschätzung vor Einführung von sogenannten Virtual Hubs oder sogenannten Peak Shaving Products, die der BDEW nach wie vor kritisch sieht. Die Balance zwischen Termin- und Spotmärkten sowie das Vertrauen der Händler in Preisbildung und Liquidität würden durch solche Instrumente nachhaltig gestört. Der beste Weg wäre daher allerdings, diese Vorschläge nicht weiterzuverfolgen“, so Andreae.

19.7.2023 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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