GEG-Novelle ändert BEG-Förderung

Symbolfoto für Förderung der Heizungserneuerung. Auf weißem Untergrund: zwei Ordner mit Aufschrift "Förderung Heizung" Kupferrohre und ein Thermostatventilkopf.Foto: Marco2811 / stock.adobe.com
Ab dem 1. Januar 2024 sollen in der Bafa-Förderung BEG (BEG EM) neue Regeln gelten. Mit der neuen Fördersystematik steigen für viele Eigenheimbesitzer die Fördersätze beim Heizungstausch. Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude könnten sie sinken.

Bis Ende September soll die Bundesregierung den Entwurf einer neuen Förder-Richtlinie für die Bafa-Förderung BEG EM und ergänzende KfW-Kredite vorlegen. So will es der Koalitionskompromiss zur Novelle des Gebäude­ener­gie­gesetzes (GEG). Den konnte zwar der Bundestag vor seiner Sommerspause nach dem Veto des Bundesverfassungsgerichts noch nicht endgültig beschließen. Doch haben sich die Koalitionsfraktionen bereits öffentlich festgelegt, die bereits auf Bundestagsdrucksachen (Nr. 20/7619 und 20/7620) ausformulierten Beschlussvorlagen gleich in der ersten Sitzung im September ohne weitere Änderungen verabschieden zu wollen. Das schließt dann auch eine Bundestagsentschließung zu Änderungen der BEG-Förderung ein.

BEG-Förderung von KfW und Bafa wird politisch

Bemerkenswertes Novum ist dabei, dass die Förderrichtlinie erstmals nicht von den zuständigen Ministerien in Eigenregie erlassen wird, sondern dass sie – ebenso wie spätere Änderungen – der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags bedürfen soll. Die Förderung im Wärmesektor wird damit erstmals auf eine ähnliche politische Ebene gehoben, wie es für den Strombereich mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz schon lange der Fall ist.

Klar ist, dass die geänderte BEG-Förderung erst zum 1. Januar 2024 greifen soll. Spätestens am 30. September 2023 werden allerdings die Details der neuen Förderrichtlinie öffentlich sein. Denn bis zu diesem Stichtag soll die Bundesregierung ihr neues Förderkonzept dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorlegen. Der Haushaltsausschuss wird künftig wesentlichen Änderungen – beispielsweise an Fördersatz, Förderhöhe oder Boni – zustimmen müssen. Abzuwarten bleibt, ob sich dadurch solche BEG-Förderstopps vermeiden lassen, wie sie Wirtschaftsminister Habeck gleich zu Beginn seiner Amtszeit aufgrund einer Antragsrallye verkünden musste, die sein bereits abgewählter Vorgänger ausgelöst hatte.

BEG-Förderung dreistufig – Boni nur für Eigenheimer

Klar ist bereits, dass es künftig in der BEG drei wesentliche Förderstufen geben soll. Die Grundförderung für alle Arten von Eigentümern oder Contractoren soll beim Heizungstausch 30 Prozent betragen; nur Wärmepumpen mit modernen Kältemitteln sowie Erd-, Wasser- und Abwas­ser-Wärmepumpen wollen die Regierungfraktionen ausdrücklich einen höheren Regelsatz von 35 Prozent zugestehen. Die Boni, aus denen sich die beiden weiteren Förderstufen ergeben, sollen hingegen lediglich selbst nutzenden Wohneigentümern offenstehen.

Geschwindigkeitsbonus ersetzt BEG-Kesseltauschbonus

Für sie ersetzt ein 20-prozentiger „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ den bisherigen Kesseltauschbonus von 10 Prozent. Ab 2028 soll dessen Höhe jährlich um drei Prozentpunkte schrumpfen. Für einkommensschwache Wohneigentümer:innen mit einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro kann außerdem ein Einkommensbonus von 30 Prozent hinzukommen. Die Summe von Grundförderung und Boni soll 70 Prozent nicht überschreiten und je nach Anzahl der Wohneinheiten gedeckelt sein.

Die Förderung wird sich also für Leute mit selbst genutztem Wohneigentum erhöhen, während sie sich im Bereich der Mehrparteien-Wohnhäuser und der Nichtwohngebäude tendenziell verringern dürfte. Hier könnte eine Antragstellung somit noch 2023 Sinn machen.

20.7.2023 | Autor: Guido Bröer
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