Kommt die Solarthermie im GEG unter die Räder?

Zwei Installateure montieren Solarkollektoren einer Solarthermie-Anlage auf einem Dach.Foto: Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) befürchtet durch den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) massive Probleme für die Solarthermie.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, Carsten Körnig, moniert, an einigen Stellen hätten sich „Inkonsistenzen und bürokratische Hürden zum Nachteil der Solarenergienutzung eingeschlichen“. Ohne ihre Beseitigung werde der Einsatz von Solarthermie-Anlagen gegenüber anderen GEG-Erfüllungsoptionen (über die die Solarthemen am 1. Juli berichtet hatten) zum Teil erheblich benachteiligt.

Als Beispiel für eine Ungleichbehandlung erneuerbarer Energien führt der BSW an, dass neue Gasheizungen bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung noch eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zu 15 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent Biogas nutzen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sei es aber unzulässig, diese Wärme statt aus Biogas vollständig oder anteilig mittels Solarkollektoren zu gewinnen. „Technologieoffenheit sieht anders aus. Eigentlich stellt Solarwärme eher Biowärme in den Schatten in Sachen Flächeneffizienz und Nachhaltigkeit“, sagt Körnig. Er vermutet in der geplanten Regelung eine unbeabsichtigte Schlech­ter­stellung der Solartechnik, die jetzt behoben werden sollte.

Solarthermie durch Pauschalwert im GEG stark unterschätzt

Der BSW kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf bereits für solare Deckungsraten oberhalb von 15 Prozent bürokratische und teure Nachweisverfahren nach DIN 18599 einfordert. „Bleibt es dabei, müssen beim Einsatz millionenfach bewährter Solaranlagen zur Heizungsunterstützung künftig in der Regel Energieberater hinzugezogen werden“, sagt Körnig. Das sei unverhältnismäßig. Der BSW empfiehlt stattdessen ein vereinfachtes Nachweisverfahren, das der Solarthermieexperte Stefan Abrecht im Auftrag des Verbands federführend entwickelt hat.

Denn die nun vom Gesetzgeber pauschal geforderte Solarkollektorfläche zur Erfüllung von 15 Prozent solarer Deckungsrate hält der BSW nicht für sachgerecht. Die im GEG-Entwurf pro Quadratmeter beheizter Gebäudefläche vorgegebenen 0,07 qm Aperturfläche bei Flach- bzw. 0,056 qm bei Vakuumröhrenkollektoren würden zwar in schlecht gedämmten Gebäuden in etwa zutreffen. Beim Einsatz hochwertiger Solarkollektoren in gut gedämmten Häusern ließen sich mit derart kleinen Kollektorflächen aber durchaus 40 Prozent des Wär­me­­bedarfs decken.

Der BSW kritisiert außerdem die geplante Deckelung der förderfähigen Kosten für einen Heizungstausch auf 30.000 Euro. Bliebe es dabei, befürchtet der BSW, dass Kunden auf die Solarthermie künftig in sinnvollen Hybridanwendungen mit Wärmepumpen oder Pelletskesseln verzichten. Das Limit sollte deshalb auf 45.000 für die erste Wohneinheit angehoben werden.

21.7.2023 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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