Klimaschutzverträge: Projektträger Jülich erhält Zuschlag für Umsetzung

Im Bild eine Hand mit Stempel „genehmigt“ als Symbol für das Förderprogramm Klimaschutzverträge.Foto: studio v-zwoelf / stock.adobe.com
Mit Klimaschutzverträgen will der Bund die Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. Für die Umsetzung des Förderprogramms Klimaschutzverträge ist der Projektträger Jülich (PtJ) zuständig.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Projektträgerschaft für das Förderprogramm Klimaschutzverträge (KSV) beauftragt. PtJ setzt den Auftrag im Konsortium mit VDI/VDE IT, Deloitte und CMS um. Mit den Klimaschutzverträgen will der Bund die Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. Die Transformation energieintensiver Grundstoffindustrien zur Klimaneutralität muss in kurzer Zeit gelingen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Für die meisten Industrieunternehmen ist die Umstellung auf klimafreundlichere Verfahren unter jetzigen Marktbedingungen bislang nicht wirtschaftlich. Denn: Klimafreundliche Verfahren sind mit hohen Mehrkosten verbunden.

Hier setzt das Förderprogramm Klimaschutzverträge an: Nach dem Prinzip von CO2-Differenzverträgen soll ein Ausgleich der Mehrkosten erfolgen, die den Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen durch die Errichtung (CAPEX) und den Betrieb (OPEX) von klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Sobald die Produktion durch die klimafreundlichen Anlagen günstiger erfolgen kann als die konventionelle Produktion, kehrt sich das durch den Klimaschutzvertrag begründete Zahlungsverhältnis um: Mehreinnahmen der geförderten Unternehmen fließen an den Staat zurück.

Die Klimaschutzverträge leisten so einen wesentlichen Beitrag dazu, dass klimafreundliche Technologien marktfähig werden und schließlich ohne staatliche Förderung auskommen. Die Klimaschutzverträge des BMWK sind ein Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045. Die energieintensiven Grundstoffindustrien haben nur rund zwei Dekaden Zeit für die Transformation zur Klimaneutralität.

Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides mit anschließendem Abschluss eines Klimaschutzvertrags.

27.7.2023 | Quelle: PtJ | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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