Deutschland einig mit EU über Förderung Wasserstoffkraftwerke

Portrait des Bundesministers Robert Habeck auf einer Terrasse mit Tischen und Stühlen.Foto: Oliver Ristau
Berichtete in Hamburg über die Einigung mit der EU zu Wasserstoff: Bundesminister Robert Habeck.
Deutschland wird künftig mehr als 20 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken ausschreiben. Über den Rahmen der Förderung hat sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission geeinigt.

Deutschland hat sich mit der EU auf einen Rahmen für neue Wasserstoffkraftwerke und ihre Förderung geeinigt. Das teilte das Bundeswirtschafts- und -klimaministerium mit. Dabei geht es um Ausschreibungen für drei Segmente. Die mit der Europäischen Kommission erzielten Fortschritte seien ein erster wichtiger Schritt, so das BMWK. Allerdings liege die beihilferechtliche Genehmigung noch nicht vor.

„Konkret wollen wir 8,8 Gigawatt an neuen Kraftwerken ausschreiben, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden“, so Minister Robert Habeck. „Und wir wollen bis 2035 bis zu 15 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken ausschreiben, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können, bis sie an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, maximal jedoch bis 2035. Von diesen 15 Gigawatt wollen wir in einem ersten Schritt 10 GW bis 2026 ausschreiben und dann eine Evaluierung vornehmen, bevor die verbleibenden 5 GW ausgeschrieben werden können. Und natürlich führen wir im nächsten Schritt eine Konsultation durch“, so der Minister weiter. Der Wasserstoff könne aus heimischer Produktion und Importen stammen.

Wasserstoff für alle steuerbaren Kraftwerke

„In Zeiten mit wenig Wind und Sonne brauchen wir neben mehr Flexibilität und Speichern im System auch weiterhin steuerbare Kraftwerke. Daher muss es jetzt darum gehen, dass alle Kraftwerke künftig klimaneutral betrieben werden. Das ist eine enorme Transformationsaufgabe. Es müssen nicht nur Kraftwerke technologisch weiterentwickelt und auf erneuerbare Brennstoffe (insbesondere Wasserstoff) umgestellt werden, sondern zeitgleich auch umfangreiche Investitionen in die Erzeugung, Transport und Speicherung von Wasserstoff und dessen Infrastruktur getätigt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat daher in den letzten Monaten mit der europäischen Kommission ein gemeinsames Verständnis zur Förderung von mit Wasserstoff betriebenen Kraftwerken erarbeitet. Dieses gemeinsame Verständnis umfasst sowohl die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits per Verordnungsermächtigung angelegten Kraftwerke, die direkt bei Inbetriebnahme mit Wasserstoff betrieben werden (§ 39 o und p EEG), als auch die Wasserstoff-Kraftwerke, die zu Beginn noch wenige Jahre mit Erdgas laufen dürfen und dann bis spätestens 2035 auf den Betrieb mit Wasserstoff umstellen müssen (H2-Kraftwerk mit Umstiegspflicht).“

Deutsche Kraftwerksstrategie bis Ende der Sommerpause

Die mit der EU Kommission erzielte Einigung umfasse zunächst die zentralen Bestandteile sowie die maßgeblichen Rahmenbedingungen für die zukünftigen Maßnahmen. Damit würden die Leitplanken aufgestellt, in denen sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssen, um den beihilfe- und energierechtlichen Vorschriften auf europäischer Ebene zu entsprechen. Auf dieser Basis soll zum Ende der parlamentarischen Sommerpause die neuen Maßnahmen der Kraftwerksstrategie veröffentlicht und anschließend öffentlich konsultiert werden, um so die Details der Maßnahmen zu bestimmen.

Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke

Die erste Gruppe sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff (§ 39p EEG), so genannte Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke. Dieses Konzept zielt auf Standorte ab, an denen eine Anbindung an eine Infrastruktur, wie einen großen Wasserstoff- oder Ammoniakspeicher, an ein regionales Netz oder einen Wasserstoff-Cluster oder eine Importmöglichkeit für Wasserstoff oder Ammoniak, vergleichsweise früh gegeben ist. Gegenstand der Förderung ist hier die Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff, sobald das Kraftwerk in Betrieb genommen wird. Für die Jahre 2024 bis 2028 ist ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 4,4 GW vorgesehen. Das Programm ist offen für neue Projekte und die Umrüstung bestehender erdgasbasierter Kraftwerke.

Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke

Bei den Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerken geht es um innovative Konzepte mit wasserstoffbasierten Stromspeichern (§ 39o EEG). Dieses Konzept will die gesamte Wasserstoffkette von der variablen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zur Elektrolyse, Speicherung und Rückverstromung des erzeugten Wasserstoffs entwickeln und testen. Das Gesamtsystem kombiniert daher Wind- und PV-Anlagen mit einem wasserstoffbasierten Stromspeicher (Elektrolyseur, lokaler Wasserstoffspeicher und Wasserstoffkraftwerk), wodurch eine steuerbare erneuerbare Stromerzeugung auf der Grundlage von erneuerbarem Wasserstoff entsteht. Es eignet sich daher besonders für Standorte, an denen erst vergleichsweise spät eine Infrastruktur für Wasserkraftwerke zur Verfügung steht. Insgesamt ist ein Ausschreibungsvolumen von 4,4 GW geplant. Das Ausschreibungsvolumen bezieht sich auf die Kapazität der Umrüstung, d.h. die Leistung der Wasserstoffkraftwerke.

H2-Ready-Kraftwerke

Dabei handelt es sich um neue oder bestehende Kraftwerke, die zunächst für einen klar begrenzten Zeitraum mit Erdgas betrieben werden und bis spätestens 2035 auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden müssen, damit die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks gelingt. Mit dieser Maßnahme sollen bis zu 15 GW Kraftwerkskapazität angesprochen werden. Davon sollen in den Jahren 2024 bis 2026 insgesamt 10 GW ausgeschrieben werden, wovon bis zu 6 GW für neue Kraftwerke reserviert werden können. Solche Mengen, die nicht mit neuen Kraftwerken gefördert werden, sind offen für die Umrüstung bestehender Kraftwerke auf Wasserstoffbetrieb. Nach einer Evaluierungsphase können dann nach 2026 auch die verbleibenden 5 GW ausgeschrieben werden.

Allen drei Ausschreibungen haben laut Ministerium gemeinsam, dass sie eine breite Beteiligung von Marktteilnehmern ermöglichen werden. Darüber hinaus würden Vorkehrungen getroffen, um das Risiko einer staatlichen Überförderung zu minimieren und die Wettbewerbsintensität der Ausschreibungen hoch zu halten.

Die Solarthemen haben mit Minster Habeck gesprochen und werden in der kommenden Ausgabe die Pläne näher erläutern.

1.8.2023 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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