DVGW: PV-Anlagen in Schutzgebieten für Trinkwasser möglich

Ein Hinweisschild für ein Wasser-Schutzgebiet vor grünen BäumenFoto: bluedesign / stock.adobe.com
Trinkwasserschutzgebiete könnten laut DVGW bei strengen Auflagen auch für PV-Projekte geöffnet werden.
Die Fachleute des DVGW halten die Errichtung von PV-Anlagen in Wasserschutzgebieten in Deutschland grundsätzlich für möglich. Auszuschließen sei eine Gefährdung des Grundwassers beim Bau und während des Betriebs.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) hält den Bau von Anlagen erneuerbarer Energien (EE-Anlagen), speziell von PV-Anlagen, in Schutzgebieten für Trinkwasser in Deutschland nicht für ausgeschlossen. Er hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.

Die Basis seien dafür fundierte Gefährdungsanalysen und ein umfassenden Risikomanagements. Dann ließen sich auch in Wasserschutzgebieten zusätzliche Flächen identifizieren, die für bestimmte EE-Anlagen geeignet seien. Diese seien so zu errichten und zu betreiben, dass der Schutz der Trinkwasserressourcen sichergestellt bleibt.

„Die Klimaneutralität der Energieversorgung zu erhöhen und gleichzeitig die Trinkwasserressourcen zu schützen, fordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Kompromissfähigkeit. In vielen Fällen lässt sich auf der Grundlage aussagekräftiger Daten und Auswertungen eine tragfähige Lösung in Abstimmung mit den Wasserversorgungsunternehmen finden.“ Das sagt Dr. Wolf Merkel, Vorstand des DVGW. „Dies gilt insbesondere dann, wenn mit den EE-Anlagen ein maßgeblicher Beitrag zu einer klimaneutralen und ausfallsicheren Energieversorgung der Wasserversorgungsanlagen geleistet wird“.

Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien müssen in Wasserschutzgebieten besonderen Anforderungen genügen. Diese können auch mit Beschränkungen oder Verboten in den verschiedenen Schutzzonen verbunden sein. Etwa weil beim Bau und Betrieb wassergefährdende Stoffe zum Einsatz kämen oder ein direkter Eingriff in das Grundwasser erfolge. Störungen und Havarien können ferner irreversible Belastungen der Trinkwasserressourcen verursachen. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung wäre in solchen Fällen gegebenenfalls gefährdet. 

PV ohne Eingriffe in den Untergrund geeignet

In der Schutzzone I sind Bau und Betrieb von EE-Anlagen generell und in der Schutzzone II in der Regel verboten.  Ausnahmen kann es aus Sicht des DVGW nur dann geben, wenn eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist. Das könne in der Schutzzone I zum Beispiel bei Dachflächen-PV-Anlagen auf bestehenden Betriebsgebäuden der Wasserversorgung ohne zusätzlichen Eingriff in den Untergrund der Fall sein.

In der Schutzzone II könnten PV-Anlagen ohne Gefährdung von Trinkwasser zum Einsatz kommen. Dort seien Genehmigungen im Einzelfall möglich, wenn der Schutzzweck nachweislich nicht gefährdet wird. Nach Einschätzung des DVGW ist dies derzeit nur bei Freiflächen-PV-Anlagen der Fall. Und zwar dann, wenn deren Errichtung ohne nennenswerte Eingriffe in den Untergrund und ohne den Einsatz wassergefährdender Stoffe auskommt. So könnten PV-Anlagen

In der flächenmäßig größten Schutzzone III kann die Errichtung von EE-Anlagen unter besonderen Schutzvorkehrungen, die Umwelt- und Gewässerbelastungen ausschließen, genehmigungsfähig sein. Antragsteller müssen Behörden eine substanzielle und detaillierte Begründung für eine Schutzgüterabwägung liefern. Des Weiteren ist auf Basis einer Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung nachzuweisen, dass die mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Risiken sicher beherrscht oder zumindest mit geeigneten Maßnahmen minimiert werden können. 

„EE-Anlagen tragen maßgeblich zur klimaneutralen und ausfallsicheren Energieversorgung der Wassergewinnungsanlagen bei. Daher müssen hier Aspekte des Klimaschutzes und des Trinkwasserschutzes besonders sorgfältig gegeneinander abgewogen werden“, erklärt Wolf Merkel.

3.8.2023 | Quelle: DVGW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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