Baden-Württemberg: Volksantrag gebäudegebundene Photovoltaik
Ein Bündnis aus 24 Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen will mit einem Volksantrag den Vorrang für gebäudegebundene Photovoltaik vor PV auf landwirtschaftlichen Flächen fordern. Dazu sammeln sie in Baden-Württemberg derzeit Unterschriften. Das Bündnis nennt sich „Ländle leben lassen“. Die zentrale Forderung ist dabei, dass beim Ausbau der regenerativen Energien Solaranlagen auf Dächern, sowie auf bereits versiegelten Flächen Vorrang haben müssen.
„Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen müssen absoluten Vorrang haben, um keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen zu verbauen“, sagt Juliane Vees, Vorsitzende der LBV-Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien. „Darüber hinaus sollten alle Flächen, die für die Landwirtschaft und den Naturschutz ungeeignet sind, wie beispielsweise Lärmschutzwände an Straßen und Schienenwegen, Parkplatz- und Gewerbeflächen, in Zukunft verpflichtend für den Photovoltaik-Ausbau herangezogen werden.“
Sylvia Pilarsky-Grosch vom BUND pflichtet bei. Ohne Freiflächenanlagen seien die Klimaziele zwar kaum rechtzeitig zu erreichen. „Aber angesichts der Flächenknappheit müssen Hindernisse für den Bau von PV-Anlagen auf Dächern wie z.B. der Denkmalschutz hintanstehen.“
Gerhard Bronner vom Landesnaturschutzverband lobt das Land: „Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland die Solarpflicht für neue Gebäude eingeführt. Jetzt ist es an der Zeit, auch die Potentiale im Gebäudebestand zu heben!“
Bernhard Bolkart, Präsident des BLHV, verweist auf die Vorreiterrolle der Landwirte: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind sich ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Energieversorgung bewusst und haben bereits eine Vorreiterrolle eingenommen, indem sie die Dächer von Scheunen und Maschinenhallen mit Solarzellen bestückt haben.“ Für die Landwirtschaft sei klar, dass der Schutz von landwirtschaftlich nutzbarem Boden und die Förderung erneuerbarer Energien Hand in Hand gehen sollten“, ergänzt Bolkart.
Hoher Verbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen
Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag hat die Landesregierung Baden-Württemberg festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. In den letzten Jahren wurden jedoch durchschnittlich zwischen fünf und sechs Hektar unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt – Tendenz steigend. Die bislang ergriffenen Maßnahmen – z. B. im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – reichten also nicht aus, dieses Ziel wirksam umzusetzen. Deshalb haben sich mehr als 20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände um einen Trägerkreis aus Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Landesverband Baden-Württemberg, Landesnaturschutzverbund Baden-Württemberg (LNV), Landesbauernverband (LBV) und Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen“ verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.
Für den Volksantrag sind knapp 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs nötig. Bei Erreichung dieses Quorum innerhalb eines Jahres müsse der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag sei ferner handschriftlich auf einem Papierformular zu leisten.
4.8.2023 | Quelle: „Ländle leben lassen“ | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH