Neue Regelung erleichtert Förderung von „Transformationstechnologien“

Das Bild zeigt einen Stempel mit dem Wort "genehmigt", das unter das Wort "Förderung" gestempelt ist.Foto: bluedesign /stock.adobe.com
Schnell den Stempel drauf: Mit der neuen Förderregelung muss die EU nicht mehr jedes neue Programm einzeln prüfen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK) hat heute die sogenannte „Bundesregelung Transformationstechnologien“ veröffentlicht. Das Dokument mit dem sperrigen Namen regelt die EU-konforme Förderung von Solarpaneelen, Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen.

Die EU-Kommission hat mit ihrem „Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF)“ im März den Mitgliedsstaaten erlaubt, bestimmte Technologien stärker zu fördern als normalerweise. Die „Bundesregelung Transformationstechnologien“ überführt den neuen EU-Rahmen nun in deutsches Recht. Auf ihrer Basis können Bund und Länder wiederum neue Förderprogramme für die benannten Transformationstechnologien beschließen. Zu diesen gehören Technologien, die für eine klimaneutrale Wirtschaft beziehungsweise den Übergang dorthin von strategischer Bedeutung sind. Konkret nennt das BMWK: Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen, Wärmepumpen. Der Gesetzes

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck zielt vor allem auf eigene Fertigungen ab. „Produktionsanlagen haben eine enorm wichtige Rolle bei der anstehenden Transformation hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Wir benötigen weitaus mehr Kapazitäten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Batterien sowie deren Komponenten. Wir wollen eine technisch souveräne Industrie, die in großen Stückzahlen Anlagen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland herstellen kann“, so Habeck.

EU muss nicht mehr jedes Förderprogramm von Bund und Ländern genehmigen

Die neue Bundesregelung sei daher ein „ganz wichtiger Förderrahmen“. Sie soll auch dafür sorgen, dass Bund und Länder schneller Förderprogramme beschließen können. Normalerweise müssen diese nämlich jeweils bei der EU-Kommission notifiziert werden. Die Kommission prüft dabei, ob sie den Beihilferegeln der EU entsprechen. Künftig sollen Förderprogramme, die der „Bundesregelung Transformationstechnologien“ entsprechen, nicht mehr einzeln notifiziert werden. Auch Projekte, die auf der Basis dieser Förderrichtlinien Zuwendungen von Bund oder Bundesländer erhalten, sollen keine weiteren Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission benötigen. „Das spart sehr viel Zeit und baut Bürokratie ab“, so Habeck.

Die Europäische Kommission hatte die „Bundesregelung Transformationstechnologien“ bereits am 19. Juli beihilferechtlich genehmigt. Mit der Publikation wird der Regelungstext der neuen Bundesregelung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das BMWK setzt darauf, dass die neue Regelung „in sehr naher Zukunft“ die Investitionen strategische Technologien für eine klimaneutrale Wirtschaft deutlich beschleunigt und verstärkt. Das soll für mehr Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien sorgen.

Das „Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF)“ der EU ist Teil des Green Deal Industrial Plan. Solarserver berichtete im März über den Beschluss. Damit reagiert die EU unter anderem auf den Inflation Reduction Act in den USA.

7.8.2023 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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