Niedersachsen koppelt Vergabe öffentlicher Dachflächen und Solarstrom-Bezug

Photovoltaik-Anlage auf Flachdach als Symbol für Solarstrom-Erzeugung auf öffentlichen Gebäuden.Foto: rh2010 /stock.adobe.com
Viele öffentliche Gebäude eigenen sich für die Solarstrom-Erzeugung (Archivbild).
Die enercity AG soll auf den Dächern von rund 500 landeseigenen Gebäuden in Niedersachsen Photovoltaikanlagen bauen und das Land mit Solarstrom beliefern. Vorausgegangen war ein komplexes Vergabeverfahren, das in dieser Form Neuland war.

Auf bis zu 355.000 m2 Dachflächen Landesgebäuden in Niedersachsen soll enercity Photovoltaik-Anlagen bauen und betreiben. Die Dachflächen befinden sich in den Landkreisen Emsland, Cloppenburg, Oldenburg, Vechta, Grafschaft Bentheim und Osnabrück sowie den Städten Oldenburg und Osnabrück. Die konkrete Eignung ist noch nicht geprüft. Sofern sich die Hälfte der Flächen als tauglich erweist, könnten zukünftig rund 30 GWh Solarstrom jährlich erzeugt werden. Die Besonderheit: Mit diesem Strom sollen überwiegend die Gebäude der jeweiligen Landesliegenschaften langfristig versorgt werden. Eine solche Kopplung von Dachflächen-Vergabe und Solarstrom-Bezug gab es bisher noch nicht.

Novum im Vergabe-Verfahren: Solarstrom von eigenen Dachflächen per Ausschreibung

Laut der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, die das Land Niedersachsen in Bezug auf Energie- und Vergaberecht beriet, war es das erste Mal, das ein Bundesland eine solche Ausschreibung durchführte. Zusätzlich unterstützte PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH das Land bei dem komplexen Verfahren.

Auch wenn die Vergabe von Dachflächen für die Belieferung öffentlicher Gebäude mit Solarstrom nahezuliegen scheint, vermied man ebendiese Kopplung bisher wegen rechtlicher Schwierigkeiten. Projekte in anderen Bundesländern, die auf den ersten Blick ähnlich aussehen, setzen entweder auf eine Inhouse-Vergabe oder trennen die Vergabe der Dachflächen vom Strombezug. Pachtmodelle setzen hingegen auf den Eigenverbrauch. Auch die Speicher-Förderung für kommunale Gebäude in Nordrhein-Westfalen ist für den Eigenverbrauch gedacht.

„Die schnelle Umsetzung der Vorgaben des novellierten Klimagesetzes ist gelungen, weil alle Beteiligten – trotz der rechtlichen und tatsächlichen Komplexität – einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen“, heißt es in der Pressemitteilung von BBH. Seitens der Kanzlei waren Partner und Rechtsanwälte Jens Panknin und Dr. Roman Ringwald beteiligt.

Die BBH-Gruppe berät Energie- und Infrastrukturunternehmen sowie deren Kunden. Zur Mandantschaft gehören laut eigenen Angaben vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne.

7.8.2023 | Quelle: bbh | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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