Klima- und Transformationsfonds: Was 2024 mit dem Geld geschehen soll

Topf mit Geldscheinen, Symbol für Klima- und InvestitionsfondsFoto: Tatjana Balzer / stock.adobe.com
Das Bundeskabinett hat heute die federführend vom Bundesfinanzministerium eingebrachte Vorlage für den Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) für das Jahr 2024 sowie die Finanzplanung bis 2027 beschlossen.

In der Vorlage ist neben den Plänen für 2024 auch die Finanzplanung für den Klima- und Transformationsfonds bis 2027 enthalten. Die Programmausgaben im Wirtschaftsplan 2024 belaufen sich auf 57,6 Mrd. €. Davon entfallen 47,4 Mrd. € auf Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Für die Jahre 2024 bis 2027 plant die Bundesregierung über den Klima- und Transformationsfonds Investitionen in Höhe von insgesamt 211,8 Mrd. €. Damit leiste der KTF weiterhin einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands, zur Entwicklung und Ansiedlung von Zukunftstechnologien und damit zur Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft, heißt es in der Pressemitteilung des BMWK.

Wichtigste Themen: Gebäudesanierung, EEG-Finanzierung, Mikroelektronik und Wasserstoff

Für das Jahr 2024 sieht der Entwurf die folgende Verteilung der Mittel vor:

  • die Förderung für effiziente Gebäude inklusive der sozialen Abfederung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (rund 18,8 Mrd. €),
  • die Finanzierung des EEG (rund 12,6 Mrd. €),
  • Transformationsprogramme im Bereich der Mikroelektronik, des Aufbaus von Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien und Rohstoffe (rund 4,1 Mrd. €),
  • den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft inklusive der Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft (u.a. H2Global) und die Dekarbonisierung der Industrie (rund 3,7 Mrd. €),
  • die Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den EU-Emissionshandel (rund 2,6 Mrd. €),
  • die Förderung der Elektromobilität im BMWK inklusive der Batteriezellfertigung (rund 1,6 Mrd. €),
  • die Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe (rund 850 Mio. €) und
  • die Transformation der Wärmenetze (rund 800 Mio. €).

Bei der Mikroelektronik werde die bisher auf unterschiedliche Titel des Bundeshaushalts verteilte Finanzierung nun im KTF zusammengefasst. Damit wolle man diese Schlüsseltechnologie in Deutschland stärken. Das BMWK bezeichnet die Mikroelektronik als Hebel und Grundlage für wichtige Transformationsprozesse. Halbleiterprodukte seien sowohl eine essentielle Komponente als auch ein Multiplikator für die Wertschöpfung in nahezu jeder wirtschaftlichen Tätigkeit in Deutschland und Europa. Ohne Halbleiter lassen sich zum Beispiel weder Solarmodule noch Wechselrichter fertigen.

Auch andere wichtige Transformationstechnologien –  zum Beispiel die Herstellung von Solaranlagen – sollten stärker in Deutschland angesiedelt werden. Daher förder die Regierung aus dem KTF künftig auch Investitionen zur Ansiedlung entsprechender Produktionskapazitäten.

Geld für kommunale Wärmeplanung im Klima- und Transformationsfons vorgesehen – zugehöriges Gesetz steht noch aus

Laut einer Presemitteilung des Bundesbauministeriums sollen in die Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung aus dem Klima- und Transformationsfonds insgesamt 500 Millionen Euro fließen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf für die flächendeckende Kommunale Wärmeplanung solle es „sehr bald“ geben, heißt es von Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Regierung hatte im Juli nochmal einen neuen Anlauf für einen Gesetzesentwurf gemacht. In diesem S+ Artikel sind die Änderungen erläutert.

Auch 70 Millionen Euro für die energetische Stadtsanierung seien eingeplant. Die Sanierung von Schwimmbädern und anderen kommunalen Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur solle „fortgesetzt“ werden. Für urbane Räume soll es Unterstützung bei deren Anpassung z.B. an Starkwetterereignisse und den Klimawandel geben.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans geht nun zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushalts an Bundestag für das parlamentarische Verfahren.

Der Klima- und Transformationsfonds liegt als Sondervermögen in der federführenden Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums. Die Mittelbewirtschaftung liegt zum Großteil in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

09.08.2023 | Quelle: BMWK, BMWSB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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