Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zur Wärmeplanung

Porträt von Bundesbauministerin Clara GeywitzFoto: BMWSB
Bundesbauministerin Clara Geywit.
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf für eine verpflichtende Wärmeplanung beschlossen. Er geht nun in die parlamentarische Beratung.

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Das teilte das BMWSB mit.

Ziel des Gesetzentwurfes sei es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.

Darüber hinaus lege der Entwurf das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung.

Anteil EE und Abwärme bis 2030 bei 50 Prozent

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch. Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Auf die Bürgerinnen und Bürger kommt kein Mehraufwand zu.“

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Damit setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten. Aktuell ist die Fernwärme jedoch noch überwiegend fossil gespeist. Deshalb enthält das Wärmeplanungsgesetz Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen. Im bundesweiten Mittel soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme in 2030 50% betragen, 2045 wollen wir vollständig klimaneutral sein.“

16.08.2023 | Quelle: BMWSB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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