Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Solarpaket

Robert Habeck bei einer Rede in HamburgFoto: Guido Bröer
Bundesminister Robert Habeck
Das Bundeskabinett hat das Solarpaket 1 beschlossen. Es soll mit Erleichterungen und Bürokratieabbau den PV-Ausbau beschleunigen.

Die Bundesregierung hat wie erwartet am Mittwoch, den 16.8., den Gesetzesentwurf für das Solarpaket beschlossen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilte, basiert es auf einem umfangreichen Konsultationsprozess mit Branche und Bürger. Es setze somit zentrale Elemente der Photovoltaikstrategie um, die das BMWK im Mai 2023 vorgestellt hatte. Zugleich sei das Solarpaket ein positives Beispiel für Bürokratieabbau. Durch einen dem Erarbeitungsprozess vorausgegangenen Praxis-Check wurden Hemmnisse und Bürokratiehürden aufgespürt und im Gesetzespaket konkret abgebaut.

Die Solarthemen haben zum Solarpaket in der Vergangenheit ausführlich berichtet.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um. Wir müssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22 GW kommen um unsere Ausbauziele zu erreichen. Das ist ambitioniert, denn im letzten Jahr lag der Zubau bei 7,5 GW. Daher haben wir heute im Kabinett mit dem Solarpaket zahlreiche neue Regelungen verabschiedet, die den Zubau in der Freifläche und auf dem Dach sowie die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger steigern. Zugleich räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und bekämpfen das Bürokratie-Dickicht.“

So soll zum Beispiel für Balkon-PV die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Daneben wird die Direktvermarktung von Strom insgesamt flexibler und die Weitergabe von PV-Strom beispielsweise in Mietshäusern deutlich erleichtert.

„Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets liegt darin, Flächen für Solarparks auf eine naturverträgliche und nachhaltige Art bereitzustellen und dabei mit Agri-PV landwirtschaftliche Flächen doppelt zu nutzen – für die Landwirtschaft und für die Stromerzeuung“, so Habeck weiter.

Beschleunigung PV-Ausbau


Der geplante Zubau soll etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Für den Ausbau in der Fläche will das BMWK weitere Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik maßvoll öffen. Außerdem komme eine stärkere Förderung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV zum Tragen. Für Aufdachanlagen sollen eine Vielzahl an bürokratischen Hürden entfallen. Das vereinfache Mieterstrom und Balkon-PV und beschleunige die Netzanschlüsse.

Naturschutz und Landwirtschaft


Die Förderung von Solaranlagen soll grundsätzlich auch in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang landwirtschaftlichen Zwecken vorbehalten waren. Wenn ein Anteil von einem Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in einem Bundesland bereits mit Solaranlagen belegt sind, kann das Land diese Flächen zudem für weitere Anlagen wieder schließen. Für die besonderen PV-Anlagen, welche eine besonders effiziente Doppelnutzung von Flächen ermöglichen – Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV soll ein eigenes Ausschreibungssegment kommen. Außerdem gebe es eine Kategorie „Biodiversitäts-PV“.

Bürokratieabbau

Ein Fokus beim Bürokratieabbau liegt bei den Gewerbedächern. Dazu zählen eine flexiblerer Handhabung bei der Direktvermarktung ab 100kW flexibler und Anhebung des Grenzwertes für das Anlagenzertifikat von bisher 135 kW auf 270 kW Einspeiseleistung. Kleine PV-Anlagen sollen ind en Genuß eines schnelleren Netzanschlusses kommen. Die Förderung von PV-Anlagen auf bereits bestehenden, aber noch nicht für PV genutzten Gebäuden im Außenbereich soll möglich sein, ebenso wie das „Repowering“, also Erneuerung von Aufdachanlagen.

Mieterstrom und Balkonsolar

Ein weiterer Fokus im Solarpaket liegt auf der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am PV-Ausbau. So werden zum einen die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen z. B. auf einem Mehrfamilienhaus stark vereinfacht: Mit der sogenannten „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ wird es ermöglicht, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam und unbürokratisch zu nutzen – ohne wie bisher alle Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen. Gleichzeitig wird Mieterstrom vereinfacht und auch für Gewerbegebäude ermöglicht.
Zum anderen werden die Regeln für Balkonsolar deutlich vereinfacht: Statt zwei Anmeldungen wie bisher wird in Zukunft lediglich eine stark vereinfachte Anmeldung erforderlich sein und auf den Einbau eines neuen Zählers muss nicht mehr gewartet werden – ein rückwärtslaufender Zähler wird bis dahin vorübergehend geduldet.

16.08.2023 | Quelle: BMWK| solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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