EU-Richtlinie zur Energieeffizienz: Wärmeplanung überall
In Deutschland soll im Herbst das Wärmeplanungsgesetz beschlossen werden. Und zum Beispiel in Dänemark gibt es die kommunale Wärmeplanung schon seit einigen Jahren. Mit der Energieeffizienz-Richtline soll die lokale Wärmeplanung in ganz Europa zum Thema werden. Dazu erklärt die Richtlinie, dass „die Mitgliedstaaten Empfehlungen zur Unterstützung der regionalen und lokalen Behörden bei der Umsetzung von Strategien und Maßnahmen für eine energieeffiziente und auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- und Kälteversorgung auf regionaler und lokaler Ebene” erarbeiten.
Pflichtanteile Erneuerbarer Energien
Voraussetzung ist bei einer EU-Richtlinie allerdings, dass deren Vorgaben erst in die nationale Gesetzgebung umzusetzen sind. Deutschland ist hier also seiner Zeit etwas voraus. Das gilt auch für Anforderungen an Fernwärmesysteme. Wärme- und Kältenetze in der EU müssen ab dem 1. Januar 2028 einen Anteil erneuerbarer Energie und Abwärme von mindestens 50 Prozent aufweisen. Dabei würde es zunächst ausreichen, wenn die Erneuerbaren 5 Prozent beitragen. Mit verschiedenen Stufen muss aber bis Ende 2049 die komplette Versorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme umgestellt sein.
Energieeffizienz-Richtlinie setzt Ziele für Wärmeplanung
Um das zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2025 und dann im fünfjährigen Turnus die Netzbetreiber bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und einen Plan vorlegen, wie sie diese erreichen. Dies gilt nur für Netze mit einer Wärme- oder Kältleistung von mindestens fünf Megawatt. Die Wärmeplanung ist aber nur ein Teilaspekt der 268 Seiten langen neuen EU-Richtlinie zur Energieeffizienz. Als oberstes Ziel definiert die Europäische Union: „Energieeffizienz zuerst”. Und die gesamte EU legt sich mit der Richtlinie die Verpflichtung auf, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um mindestens 11,7 Prozent gegenüber einem Referenzszenario 2020 zu verringern. Dabei können in bestimmten Sektoren auch erneuerbare Energien ihren Beitrag leisten. So wird in Gebäuden die Energiemenge, die Erneuerbare erzeugen, beim Verbrauch nicht mitgezählt.
Eine besondere Vorreiterrolle sollen öffentliche Einrichtungen – lokale, regionale und nationale Behörden – einnehmen. Auf sie kommen Sanierungspflichten zu, die dann auch für von ihnen gemietete Gebäude gelten sollen. Jeder Mitgliedstaat hat dafür zu sorgen, dass jährlich mindestens drei Prozent der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude renoviert werden, um sie zu Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden umzubauen.
Verstärkt müssen Energieeffizienzkriterien auch bei öffentlichen Ausschreibungen von Waren und Dienstleistungen berücksichtigt werden.
17.8.2023 | Autor: Andreas Witt
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