BMWK legt Zahlen zu Erlösabschöpfung und Kosten der Strompreisbremse vor

Schuko-Stecker, Münzen und Geldscheine - Symbol für Strompreis, Strompreisbremse und Erlösabschöpfung.Foto: Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Der Strompreis geht nicht immer nur nach oben.
Im Zuge der Strompreisbremse wollte die Regierung sogenannte Zufallsgewinne von Energieunternehmen einziehen. Für den Zeitraum vom Start der Regelung am 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023 liegen nun Zahlen vor.

Rund 417 Millionen Euro betrugen die in dieser Zeit abzuschöpfenden Überschuss-Erlöse laut dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz (BMWK). Das ist weniger als erwartet. Der Mechanismus zur Abschöpfung der Erlöse ist im Strompreisbremsengesetz verankert. Er soll helfen, die Kosten der Strompreisbremse zu decken und ist am 30. Juni 2023 ausgelaufen.

Der Grundgedanke dabei war, dass Anlagenbetreiber, die selbst nicht oder wenig von Preissteigerungen betroffen waren, keine übermäßigen Zufallsgewinne durch die hohen Strompreise am Markt einfahren sollten. Das eingezogene Geld sollte dabei helfen, die Entlastung von Haushalten und Unternehmen zu finanzieren.

Der Mechanismus der Überschuss-Abschöpfung war heftig umstritten, wie der Solarserver berichtete. Letztlich berechnete sich der sogenannte Überschusserlös aus der der Differenz eines Referenzerlöses am Strommarkt und eines technologiespezifischen Referenzwertes, der die typischen Kosten widerspiegeln sollte. Zudem war ein Sicherheitszuschlag einkalkuliert. Von den so berechneten Überschuss-Erlösen wurden 90 Prozent abgeschöpft. Stromerzeuger beklagten, dass die Abschöpfung auch rückwirkend galt und warfen der Regierung vor, dass sie teilweise über der Höhe der Erlöse gelegen habe. Eine Firmengruppe rund um den Ökoenergieanbieter Lichtblick hat daher am Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das Strompreisbremsengesetz eingereicht.

Gesunkene Strompreise drücken Erlösabschöpfung und Kosten für Strompreisbremse

Dass die Höhe der abgeschöpften Beträge niedriger ausfiel als erwartet, begründet das BMWK mit den sei Jahresbeginn deutlich gesunkenen Strompreisen. Die Spotmarktpreise waren die Basis für die angesetzten Referenzerlöse.

Gleichzeitig seien durch die gesunkenen Strompreise aber auch die Kosten für die Strompreisbremse geringer ausgefallen. Zum Stand Ende Juli 2023 beziffert das BMWK die Kosten für die Strompreisbremse mit rund 9 Milliarden Euro.  

Zahlen für den zweiten Abrechnungszeitraum – vom 1. April 2023 bis 30. Juni 2023 – sollen im November vorliegen, so das BMWK.

Das BMWK verweist in der Pressemitteilung zudem auf die von der EU eingeführte Solidarity Contribution. Auch dabei geht es letztlich um den Abzug von Überschussgewinnen. Die Solidarity Contribution betrifft Firmen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas und Kohle, die mindestens 75 % ihres Umsatzes durch Förderung, Bergbau, Raffination oder die Herstellung von Koksofenprodukten erzielen. Sie ist für die Fiskaljahre 2022 und 2023 vorgesehen. Allerdings ist dieser Prozess nicht mit der deutschen Energiepreisbremse verknüpft. Die Umsetzung in Deutschland liegt beim Finanzministerium, Zahlen hierzu veröffentlichte das BMWK nicht.

21.8.2023 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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