DUH unterstützt Mieter-Klage auf Genehmigung von Balkonkraftwerk

Symbolbild von Justitia-Figur mit verbundenen Augen sowie dem Urteilshammer - Symbolbild für Klage gegen Balkonkrafterk-VerbotFoto: Studio_east / stock.adobe.com
Ob die Wohnungsverwaltung Haus & Grund ein Balkonkraftwerk genehmigen muss, soll nun das Gericht entscheiden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt eine Mieterin und einen Mieter einer Wohnung in Kiel bei ihrer Klage auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks. Die Hausverwaltung hatte das Anbringen der Balkon-Solaranlage untersagt.

Die DUH bezeichnet die vorgebrachten Argumente als unsachlich und überzogen und spricht von einer rechtsmissbräuchlichen Verzögerungstaktik. Seit November 2022 versuche das Paar, eine Erlaubnis für das Bakonkraftwerk von der Hausverwaltung zu erhalten und reiche nun die Klage ein. Bei der Hausverwaltung handelt es sich um Haus & Grund – ein Verband, dessen Zweck vor allem die Interessensvertretung von Immobilieneigentümern ist.

Zunächst habe Haus & Grund die Anbringung aus optischen Gründen untersagt. Nach zwei weiteren Ersuchen sollten die Mieterin und der Mieter unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und eine Prüfung der gesamten Hauselektrik vorlegen. Die DUH sieht diese Dinge in der Verantwortung der Vermieterin. Sie bezeichnet die Forderungen als völlig überzogen. So würde sich das gesamte Projekt nicht mehr rentieren.

Der Kläger Matthias Weyland sagt: „Wir wollen unseren Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig die steigenden Strompreise besser abfedern. Leider wird uns das von unserer Hausverwaltung bisher unmöglich gemacht.“ In den letzten Monaten sei der Eindruck entstanden, dass Haus & Grund bewusst versuche, das Anliegen mit absurden Forderungen und Nachweisen zu verzögern. Immer wieder habe die Verwaltung neue Forderungen erhoben, um die Anfrage der Klagenden und weiterer Personen ins Leere laufen zu lassen.

Vertreten werden die Klagenden durch Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther. Er hofft darauf, mit der Klage mehr Sachlichkeit in die Balkonkraftwerk-Diskussion zu bringen.

Sowohl die Klagenden als auch die DUH hoffen nun auf ein Urteil mit Grundsatz-Wirkung.

Steckersolar-Gerät soll zur privilegierten Maßnahme im WEG- und Mietrecht werden

Parallel sind die rechtlichen und normativen Rahmenbedingungen stark in Bewegung – zu Gunsten der Balkonkraftwerke. Einige bürokratische Hürden wird voraussichtlich das Solarpaket 1 ausräumen, für das bereits ein Referentenentwurf vorliegt.

„Das Dilemma, dass viele Vermieterinnen und Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerkes aus fadenscheinigen Gründen ablehnen, wird dadurch aber nicht adressiert“, stellt Legler klar. Die Stellschrauben liegen dafür im Wohnungseigentümerrecht und im Mietrecht. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, fordert daher vom zuständigen Bundesjustizminister Buschmann, das Anbringen von Balkonmodulen „im Turbo“ als privilegierte Maßnahme in Gesetzesform zu bringen.

Die Chancen dafür stehen nicht schlecht – zumindest laut der Einschätzung des Staatssekretärs Sven Giegold aus dem Wirtschaftsministerium. Dieser geht laut einem Social Media Post davon aus, dass das Justizministerium das Problem noch in diesem Jahr lösen werde.

Auch die Fortschritte bei der Produktnorm könnten die rechtliche Durchsetzbarkeit von Balkon-Solaranlagen vereinfachen. Indem die Norm klare Sicherheitsvorgaben setzt, würde sie auch eine einheitliche Basis für die Genehmigungsfähigkeit schaffen, argumentieren Mitglieder des Normungsgremiums.

Bei dem Fall in Kiel handelt es sich nicht um die erste Balkonkraftwerk-Klage. Ob und unter welchen Umständen eine Balkon-Solar-System in einer Mietwohnung oder Wohnungseigentümergemeinschaft geduldet werden muss, war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren mit unterschiedlichem Ausgang.

24.08.2023 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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