Initiative Klimaschutz im Bundestag fordert Nachbesserungen beim Heizungsgesetz

Im Bild eine Wärmepumpe-Heizung für deren Effizienzvorgaben die Initiative Klimaschutz im Bundestag Nachbesserungen im Heizungsgesetz fordert.Foto: Martin Winzer / stock.adobe.com
KiB fürchtet, dass durch die geplante Ausgestaltung des Heizungsgesetzes vor allem zu kleine, kostengünstige, und damit wenig effiziente Systeme angeboten und nachgefragt werden.
In einer Stellungnahme fordert die Initiative Klimaschutz im Bundestag Nachbesserungen beim Heizungsgesetz. Kleine Korrekturen der geplanten GEG-Novelle könnten die Klimaschutzwirkung deutlich verbessern.

Die Initiative Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. geht davon aus, dass die für die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause geplante Verabschiedung der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus Gründen einiger Widersprüche und nicht ausreichender Wirkung für den Klimaschutz bereits in kurzer Zeit wieder auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag stehen wird. Kleine Nachbesserungen beim Heizungsgesetz könnten die Klimaschutzwirkung aber bereits im aktuellen Entwurf noch deutlich verbessern. Aus Sicht des KiB müssen dazu alle im Gesetz bislang ausformulierten Standard Erfüllungsoptionen die Vorgabe des Gesetzes für die Nutzung von 65 % Erneuerbare Wärme nachweislich erreichen.

Der 65%ige erneuerbare Wärmeanteil einer Wärmepumpe muss bei einer Heizung im aktuellen Entwurf des GEG weder rechnerisch noch messtechnisch nachgewiesen werden. Darüber hinaus gibt es keine Mindestanforderungen an die Effizienz der Wärmepumpen, wie etwa die Jahresarbeitszahl der eingesetzten Wärmepumpe. Aus Sicht vieler Praktiker besteht damit die Gefahr, dass am Markt vor allem zu kleine, kostengünstige, wenig effiziente Systeme angeboten und nachgefragt werden. Die Ankündigung in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) die förderfähigen Kosten einzuschränken, könnten diese Gefahr noch verstärken. Der KiB fordert daher für den monovalenten Betrieb von Wärmepumpen einen rechnerischen Nachweis und Prüfung auf Effizienz ab einer Wärmeleistung der Wärmepumpe von mehr als 8 kW im Gesetzentwurf zu ergänzen.

Erfüllungsoption Hybridheizung in Nachbesserungen beim Heizungsgesetz streichen

Ein weiterer Kritikpunkt des KiB betrifft die Hybridheizung. Bliebe es beim derzeitigen Gesetzentwurf, besteht die Gefahr, dass die Bürger:innen die Vorgabe 65% Erneuerbare Energie der GEG-Reform durch den kostengünstigen missbräuchlichen Einbau von Klimaanlagen in einzelnen Räumen oder falsch konzipierte Wärmepumpen ohne jede Nachweispflicht einhalten könnten. Solche Lösungen können zwar zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen, den geforderten Anteil von 65 % Erneuerbare Energien aber bei weitem nicht erreichen. Daher fordert der KiB die Erfüllungsoption Hybridheizung zu streichen. Somit fiele die durchaus sinnvolle Lösungsoption der Hybridheizung mit Wärmepumpe unter den GEG §71 (1) und es müsse ein rechnerischer Nachweis nach der DIN 18599 durch eine nach § 88 berechtigte Person vor Inbetriebnahme erbracht werden. Gebäudeeigentümer:innen haben damit die Sicherheit, dass sie eine effiziente Anlage erhalten. Sie sind aber auch verpflichtet, die Heizungsanlage nach den Vorgaben des Nachweises einzubauen und zu betreiben.

Zudem fordert der KiB, dass man die Definition der „unvermeidbaren Abwärme“ im Gebäudeenergiegesetz der Definition im geplanten Wärmeplanungsgesetz gleichstellt. Denn aktuell fasst man den Begriff der „unvermeidbaren Abwärme“ im Entwurf des GEG begrifflich anders als im Wärmeplanungsgesetz. Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund warum man etwa Nahwärmenetze, die unter den GEG-Reformentwurf fallen, anders behandelt als Wärmenetze im Wärmeplanungsgesetz. Insbesondere fällt damit eine aus Sicht des KiB vielversprechende Kombination aus Photovoltaik, Wärmepumpe und KWK zur Abdeckung der Residuallast in Gebäudenetzen weg, wohin gegen genau diese Lösung in der Wärmeplanung als attraktive Erfüllungsoption gilt.

Auch die Förderkriterien in der BEG-Förderung für die Heizungserneuerung wie auch die Sanierung der Gebäudehülle sollten nach Ansicht des KiB zeitgleich oder zeitnah verabschiedet werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Die komplette Darstellung der Vorschläge zur Nachbesserungen beim Heizungsgesetz des KiB ist unter diesem Link zu finden.

30.8.2023 | Quelle: Klimaschutz im Bundestag | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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