BEE fordert klare Kriterien zur Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren

Im Bild ein Wasserstofftank als Symbol für die Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren.Foto: AA+W / stock.adobe.com
Elektrolyseure sollten nur in Zeiten arbeiten, in denen erneuerbarer Überschussstrom produziert wird, und nur dort, wo sie das Netz nicht belasten.
Im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll die Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren verlängert werden. Der BEE fordert, dass nur netzdienlich betriebene Anlagen von der Netzentgeltbefreiung profitieren sollen.

Der Bundestag berät aktuell die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Elektrolyseur-Betreiber:innen fordern in diesem Zuge die Verlängerung der Netzentgeltbefreiung. „Eine Verlängerung der Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren braucht klare Vorgaben, um die Netzdienlichkeit zu gewährleisten”, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Dies habe der BEE bereits in seiner umfassenden Studie zum Strommarkt, die man zusammen mit Fraunhofer-Instituten im Jahr 2021 erstellt hatte, gefordert.

„Elektrolyseure stellen eine wichtige Flexibilitätsoption in einem klimaneutralen Stromsystem dar. Neben den flexibel steuerbaren Erneuerbaren Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie sowie Speichern und anderen Sektorenkopplungstechnologien ist die Wasserstofferzeugung aus heimischen erneuerbaren Energien ein unverzichtbares dezentrales Backup für die fluktuierenden Quellen Wind und Solar“, so Peter. Dafür sei es von zentraler Bedeutung, dass diese sich nach dem stark wachsenden Angebot dieser günstigen fluktuierenden Quellen ausrichten, um bestehende Probleme im Netzbetrieb nicht zu verstärken, sondern zu lösen. Gerade das Engpassmanagement könne man mit dem Ersatz großer unflexibler Kraftwerke durch regionale Erneuerbare verbessern. Diese Chance sei jetzt zu nutzen. Dies habe die BEE-Studie umfassend betrachtet.

Für die von Betreiber:innen geforderte Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren müsse es deswegen klare Kriterien geben. „Zunächst sollten die Elektrolyseure, die von einer solchen Befreiung profitieren, netzdienlich betrieben werden, also nur in Zeiten, in denen erneuerbarer Überschussstrom produziert wird, und nur dort, wo sie das Netz nicht belasten“, fordert Peter. Eine besondere Situation ergäbe sich vor allem in Süddeutschland. Wenn die Kriterien sinnvoll festgelegt und man das Verbrauchsverhalten mit der Einspeisung erneuerbarer Energien in Einklang brächte, könne man einen unnötiger Netzausbau vermeiden und so den Markt stabilisieren.

1.9.2023 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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