Heizungsmarkt im ersten Halbjahr 2023 mit starkem Zuwachs

Im Bild Arme eines Heizungsmonteurs mit Rohrzange als Symbol für den Heizungsmarkt im ersten Halbjahr 2023.Foto: rupbilder /stock.adobe.com
Eine Marktbelebung durch das Gebäudeenergiegesetz erwartet die Heizungsindustrie nicht. Neben der unklaren Fördersituation sieht der BDH ein weiteres Markthemmnis in der kommunalen Wärmeplanung, die mit dem GEG verzahnt werden soll.
Laut den Marktzahlen des Branchenverbandes BDH schnellte der Absatz von Wärmepumpen, Ölkessel und Gasheizungen im ersten Halbjahr steil nach oben, während Pelletskessel und Solarthermie-Anlagen ein Minus aufwiesen. Sorge bereitet der Branche die langwierige Debatte um das Heizungsgesetz.

Der Heizungsmarkt in Deutschland hat im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich zugelegt. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) veröffentlichten Marktstatistik. Die im Verband organisierten Hersteller weisen für das erste Halbjahr 2023 insgesamt 667.500 abgesetzte Wärmeerzeuger aus. Das entspricht einem Plus von 44 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Treiber dieser Entwicklung sind nach wie vor Wärmepumpen mit 196.500 abgesetzten Geräten und einem Plus von 105 Prozent. Auch Ölkessel gehen gut, denn sie erzielten einen Zuwachs von 102 Prozent. Bei gasbasierten Geräten kam es zu einer Trendumkehr. Sie tragen mit 385.000 abgesetzten Einheiten und einem Plus von 29 Prozent ebenfalls zum Absatz bei. 2022 war der Verkauf von Gaskesseln noch rückläufig. Aus den Zahlen des BDH geht ebenfalls hervor, dass der Absatz von Pelletskesseln ein Minus von 28 Prozent und von Solarkollektoren ein Minus von 31 Prozent aufweist. Mit Blick auf das Gesamtjahr geht der Verband in seiner Mitgliederbefragung davon aus, deutlich über eine Million Geräte abzusetzen – das erste Mal seit den 90er-Jahren.

Im Bild eine Tabelle mit dem Absatz von Wärmeerzeugern.
Grafik: BDH

Positiver Heizungsmarkt im ersten Halbjahr 2023 ist Momentaufnahme

Gründe für den positiven Verlauf vom Heizungsmarkt im ersten Halbjahr 2023 sieht der BDH unter anderem in verschiedenen Sondereffekten. Der Ukraine-Krieg sorgte insbesondere im Jahr 2022 für Verunsicherung bei den Menschen bezüglich der Versorgungssicherheit und für Angst vor steigenden Energiekosten. Die langwierige Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) führte zu Vorzieheffekten insbesondere bei fossil-basierten Heizsystemen. Entsprechend schiebe man derzeit noch eine Modernisierungswelle vor allem bei den Wärmepumpen vor sich her, die sich aber langsam abschwäche.

Vor dem Hintergrund der genannten Sondereffekte sieht der Verband den positiven Marktverlauf für das Jahr 2023 als Momentaufnahme. Dafür sprechen auch die rückläufigen Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Befragt nach der Perspektive für das erste Quartal 2024 zeichnen die Mitgliedsunternehmen ein entsprechend negatives Bild. 85 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen rechnen für das erste Quartal 2024 mit einer schlechten oder sogar sehr schlechten Marktentwicklung. Eine Marktbelebung durch das Gebäudeenergiegesetz erwarten die Unternehmen nicht. Neben der unklaren Fördersituation sieht der BDH ein weiteres Markthemmnis in der kommunalen Wärmeplanung, die mit dem GEG verzahnt werden soll.

„Es macht Sinn, dass die Ampel-Koalition sich noch dazu durchringen konnte, der kommunale Wärmeplanung größeres Gewicht beizumessen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Menschen nun abwarten, was ihre Kommune in jahrelangen Prozessen plant und sich die Modernisierungsdynamik im Heizungskeller jetzt dadurch abschwächt“, sagt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Unsere Branche hat die Zusagen, die sie gegenüber der Bundesregierung gemacht hat, gehalten und investiert massiv in die Ausweitung der Produktionskapazitäten für Wärmepumpen. Jetzt muss auch die Politik liefern.“

BDH fordert Ausbau der BEG-Förderung

Konkret fordert der BDH, dass die Ampel nun möglichst schnell Klarheit in Bezug auf die BEG-Förderung schafft und dass sie diese verlässlich und auskömmlich ausstattet. Insbesondere gelte es, die förderfähigen Investitionskosten auf 45.000 Euro anzuheben, da andernfalls ab einer bestimmten Investitionssumme die Investoren weniger Fördergelder erhalten, als dies mit der jetzigen Förderung der Fall ist.

Um bis zum Starttermin keinen Stillstand im Markt auszulösen und die bestehenden Zurückhaltung der Kund:innen zu überwinden, solle man ein Wahlrecht für alle Antragsteller:innen vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen einführen. Dieses Wahlrecht solle es den Bürger:innen erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden. Außerdem fordert der BDH, dass weitere Effizienztechnologien wie Heizungs- und Umwälzpumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die dezentrale KWK im Gebäudeenergiegesetz Berücksichtigung finden.

5.9.2023 | Quelle: BDH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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