Verbände kritisieren geplante Neugestaltung der BEG-Förderung
In Kürze soll der Bundestag über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entscheiden. Damit verbunden ist auch eine Neugestaltung der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG). Für diese BEG-Förderung hat die Bundesregierung ein Konzept erstellt, das laut Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Verschlechterungen der Förderbedingungen beim Heizungstausch enthält. Die geplante Halbierung der maximal förderfähigen Kosten im BEG von 60.000 auf 30.000 Euro widerspreche der politischen Ankündigung, die Kosten des Heizungsaustauschs um bis zu 70 % zu übernehmen. Diese und andere Einschränkungen würden umfassendere Wärmelösungen wie Hybrid-Heizungen oder energieeffiziente Gebäudemodernisierungen systematisch benachteiligen. Stattdessen sollte der Bund die förderfähigen Kosten auf 45.000 Euro anheben und im Falle von Hybridheizungsanlagen mit erneuerbaren Energien bei 60.000 Euro beibehalten.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie kritisiert, dass der angedachte Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % nur für selbst genutztes Wohneigentum gelten soll, Nicht-Wohngebäude und vermietete Wohnungen jedoch ausgeschlossen sind. „Bei einer Eigentumsquote von rund 40 Prozent wird ein Großteil der Wohnimmobilien damit nicht erfasst“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. In der aktuell gültigen Fassung der BEG-Förderung erhalten Holzfeuerungen diese nur, wenn die Betreiber:innen diese mit Solarthermie-Anlagen oder Wärmepumpen kombinieren. Nach Ansicht des Hauptstadtbüros Bioenergie sollten Holzkessel aber auch als Einzelmaßnahmen förderfähig sein.
Neugestaltung der BEG-Förderung sollte höhere Fördersätze für Gebäude-Effizienzmaßnahmen enthalten
Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) setzt sich für eine bezahlbare Energiewende ein. Das umschließe auch den Wechsel hin zu umweltfreundlichen Heizungen. Diese müssten aber bezahlbar sein, insbesondere auch für private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Daher fordert auch die Verbraucherzentrale die maximal förderfähigen Kosten für Ein- und Zweifamilienhäuser zu erhöhen. Zudem sollte der Bund Gebäude-Effizienzmaßnahmen mit vergleichbar hohen Fördersätzen unterstützen wie den Heizungsaustausch. Den Einbau von Holzheizungen und Hybridheizungen sollte der Bund aber nur im Gebäudebestand und nicht im Neubau fördern.
Kürzlich hatte die Initiative Klimaschutz im Bundestag gefordert, strengere Effizienzvorgaben für Wärmepumpen im GEG festzulegen, als bisher im Entwurf geplant sind. Inwieweit Effizienzvorgaben in den Förderkriterien greifen, bleibt abzuwarten. Der BEE fordert generell, auf weniger Förderkriterien zu setzen. „Bei der Überarbeitung des BEG müssen bürokratische Hürden ab- statt aufgebaut werden und die Förderkriterien auf das Nötigste beschränkt werden, um die Förderung leichter zugänglich zu machen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.
6.9.2023 | Quelle: BEE, Hauptstadtbüro Bioenergie, VZBV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH