Windenergie: LEE NRW kritisiert Regionalplan Münster als unzureichend

Im Bild eine Karten, die die Vorrangflächen für Windenergie im Regionalplan Münster den geeigneten Flächen gegenüber stellt.Grafik: LEE NRW
Die Vorrangflächen für Windenergie im Regionalplan Münster decken sich kaum mit dem Flächenpotenzial, das das Geodatenanalysebüro Nefino GmbH ermittelt hat.
Eine Studie im Auftrag des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW zeigt, dass rund 70 Prozent der im Regionalplanentwurf Münster ausgewiesenen Flächen für die Windenergie ungeeignet sind. Der Entwurf gefährde somit die Ziele der Landesregierung beim Windenergieausbau.

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat die Bundesregierung alle Bundesländer verpflichtet, bis 2032 durchschnittlich zwei Prozent ihrer Fläche planerisch für die Windenergienutzung auszuweisen. Nordrhein-Westfalen, dessen Flächenziel 1,8 Prozent beträgt, hat wiederholt angekündigt, die erforderlichen Flächen bereits bis 2025 nach Berlin zu melden. Deshalb hat die Landesregierung in diesem Sommer den Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) vorgelegt. Darin werden nicht nur das Flächenziel auf die sechs Planungsregionen des Landes verteilt, sondern auch die Regionalplanungsbehörden angehalten, ihrerseits in die Planung einzusteigen und bis 2025 abzuschließen. Die Planungsregion Münsterland ist dabei aufgefordert, 2,13 Prozent der Fläche – das entspricht 12.670 Hektar – für die Windenergie in ihrem Regionalplan Münster bereitzustellen.

Für das Münsterland liegt der Entwurf für den neuen Regionalplan bereits seit Dezember 2022 vor. Das Münsterland ist seit vielen Jahren ein Vorreiter beim Ausbau der Windenergie, läuft nun aber Gefahr, diese Spitzenposition zu verspielen. Denn der vorliegende Regionalplanentwurf ist nach Ansicht des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) unzureichend. Er steht im Widerspruch zu den Standards, anhand derer das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrauchschutz (LANUV) in diesem Frühjahr eine aktualisierte landesweite Flächenanalyse für den weiteren Windenergieausbau vorgelegt hat. Diese LANUV-Studie wiederum ist die Grundlage für alle Flächen, die die sechs Planungsregionen bei der LEP-Überarbeitung ausweisen sollen.

„Im Ergebnis weist der vorliegende Planentwurf aus Münster Flächen als Windenergiegebiete aus, die überhaupt nicht für die Windenergie nutzbar sind“, sagt Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). „Das steht auch im krassen Widerspruch zur geltenden Rechtslage, da das Windflächenbedarfsgesetz die Bundesländer verpflichtet, nur Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen, die auch tatsächlich nutzbar sind.“

70 Prozent der Flächen im Regionalplan Münster nicht für Windenergie geeignet

Um diese Kritik zu untermauern, hat der LEE NRW das auf Flächen- und Datenauswertung spezialisierte Geodatenanalysebüro Nefino GmbH beauftragt, die Flächen des Regionalplanentwurfs zu analysieren und mit den Anforderungen des LANUV-Kriterienkatalogs des abzugleichen. „Das Ergebnis ist wirklich ernüchternd“, so Mildenberger. „Denn rund 70 Prozent der im Regionalplanentwurf vorgesehenen Flächen sind für die Errichtung neuer Windenergieanlagen nicht nutzbar.“

So weist der Planentwurf beispielsweise Flächen aus, die vor rund zwei Jahrzehnten für die damaligen Windenergieanlagen geeignet gewesen sind. Die Windenergie-Technologie hat sich weiterentwickelt: Waren um die Jahrtausendwende Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von um die 100 Meter Standard, so sind es inzwischen 200 bis 250 Meter. Deshalb hat das LANUV in seiner Flächenanalyse notwendige Abstände zur Wohnbebauung und zu Einzelgebäuden im sogenannten Außenbereich von mindestens 500 Metern eingeplant. Im Regionalplanentwurf fehlen genau diese Puffer – viele der auszuweisenden Windenergiegebiete werden planerisch sogar über Wohngebäude gelegt.

Das heißt nicht, dass man Windenergieanlagen künftig ohne jeglichen Abstand zur Wohnbebauung errichten darf. Denn es gelten weiterhin selbstverständlich die Anforderungen des Immissionsschutzes. Letztlich könne man auf den im Planentwurf ausgewiesen Flächen keine neuen Windenergieanlagen bauen, so Mildenberger.

Der Regionalplan Münster in der bislang vorliegenden Fassung wird nach Einschätzung des LEE NRW das bundesgesetzliche Ziel für die Flächenausweisung für Windenergie nicht erfüllen. „Der aktuelle Plan gefährdet nicht nur das Ziel der Landesregierung, die bundesgesetzliche Flächenausweisung frühzeitig zu erfüllen, sondern auch die gesetzliche Erfüllungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt“, verweist LEE NRW-Geschäftsführer Mildenberger auf die Konsequenzen.

Der LEE NRW fordert die Bezirksregierung Münster auf, den Entwurf für den neuen Regionalplan schnellstmöglich zu überarbeiten.

7.9.2023 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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