Gewährleistungsansprüche bei technischen Problemen von Photovoltaik-Speichern

Im Bild ein brennender Umriss einer Batterie als Symbol für Gewährleistungsansprüche bei technischen Problemen von Photovoltaik-Speichern wie einem Speicherbrand.Foto: Video Rendal / stock.adobe.com
Ein Speicherbrand ist ein ernstes technisches Problem, das bei einigen Photovoltaik-Speichern in jüngster Vergangenheit aufgetreten ist.
Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten aufgetretenen technischen Probleme bei einigen Photovoltaik-Speichern von Senec, empfiehlt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betroffenen Verbraucher:innen zu prüfen, ob Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche vorliegen.

Aufgrund von technischen Problemen hat das Unternehmen Senec nach Medienberichten erneut die Leistungsfähigkeit von Stromspeicher einer bestimmten Modellgeneration auf 70 Prozent reduziert. Das war auch schon im März geschehen. Der Hersteller hat laut den PV-Magazinen eingeräumt, dass es zu zwei Bränden gekommen ist. In der Vergangenheit gab es bereits eine Reihe von Zwischenfällen. Verbraucher:innen sind daher verunsichert und verärgert, weil sie ihre Photovoltaik-Anlage nicht so nutzen können, wie sie es sich vorgestellt haben. Doch wer haftet für einen möglichen Schaden? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbraucher:innen, sich über ihre Rechte zu informieren. Es können beispielsweise Gewährleistungsansprüche bei technischen Problemen von Photovoltaik-Speichern vorliegen. Mittlerweile gibt es für Verbraucher:innen erste juristische Erfolge.

Senec: Betrieb der PV-Anlagen weiter möglich

Nach den zwei neuen Zwischenfällen in einem Wohnhaus und einer Garage, in der sich der Senec-Speicher befand, betont das Unternehmen, dass bei diesen Vorfällen keine Menschen zu Schaden gekommen seien, entgegen von Spekulationen auf verschiedenen Online-Plattformen über die Zwischenfälle. Senec steht nach eigenen Angaben im direkten Kontakt sowohl mit den Hausbesitzern als auch mit den örtlichen Fachpartnern.

Trotz des Konditionierungsbetriebes der Speicher sei laut Senec der direkte Verbrauch und die Einspeisung von Solarenergie weiterhin uneingeschränkt möglich. Die Senec-Sprecherin bat die Kunden um Verständnis für diese Maßnahme und betonte, dass das Unternehmen auf jede potenziell sicherheitsrelevante Meldung mit höchstem Fokus auf die Sicherheit der Kunden reagiere. Sie räumte ein, dass die resultierenden Maßnahmen Unannehmlichkeiten für Kunden verursachen könnten.

Schadensersatz und Gewährleistungsansprüche bei technischen Problemen von Photovoltaik-Speichern möglich

In unterschiedlichen Facebook-Gruppen lässt das von Senec gewünschte Verständnis laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mittlerweile nach. Denn die Verbraucher:innen, die in Sonnenenergie investiert haben, können die Anlagen nicht so nutzen, wie sie wollten. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kunden?

  • Senec hat den Kunden Speicherkapazitäten garantiert. Durch die reduzierte Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte verletzt.
  • Auf welcher Rechtsgrundlage griff Senec per Fernabschaltung auf die Home-Speicheranlage zu? Hier geht es um die Wahrung von Eigentumsrechten. Womöglich stehen den Kunden Schadensersatzansprüche nach §228 BGB zu.
  • Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Das Gerät funktioniert selten einwandfrei. Letztlich könnte der Home-Stromspeicher mangelhaft sein.
  • Für das Sicherheitsrisiko, das Stromspeicher-Anlagen offensichtlich darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die Installation einer Photovoltaik-Anlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss man diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer unverzüglich mitteilen – ansonsten muss der Versicherer für Schäden nicht aufkommen. Natürlich besteht auch die Gefahr, dass der Versicherer sich weigert, die Anlage mitzuversichern und den Vertrag kündigt.

Fazit: Hersteller von Stromspeichern kämpfen mit der Funktionstüchtigkeit ihrer Anlagen. Wie können sich Verbraucher zur Wehr setzen? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur Anlagen von Senec betroffen sind. In entsprechenden Foren wird auch von Problemen mit anderen Herstellern von Stromspeicher-Anlagen berichtet. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigt Dr. Stoll & Sauer Möglichkeiten für Verbraucher:innen auf. Außergerichtliche Lösungen ließen sich oftmals finden. Im Ernstfall vertrete die Kanzlei auch Mandanten vor Gericht gegen die Hersteller von Stromspeicher-Anlagen. Am Landgericht Frankfurt ist laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Händler auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt worden. Das sogenannte Versäumnisurteil sei aber noch nicht rechtskräftig.

Informationen zur kostenlosen Erstberatung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.

7.9.2023 | Quelle: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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