Bundestag verabschiedet Heizungsgesetz

Im Bild eine symbolische Darstellung vom Heizungsgesetz, das der Bundestag verabschiedet hat.Foto: Alexander Limbach / stock.adobe.com
Nach langem Ringen hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Kritik und Zustimmung kommt von Verbänden und Umweltorganisationen.

Der Bundestag hat das Heizungsgesetz mit den von der Ampel bereits Anfan Juli vorgeschlagenen Details verabschiedet. Greenpeace Deutschland sieht das Gesetz generell kritisch. „Wer in diesem Land Verantwortung trägt weiß, dass die beschlossenen Klimaziele mit diesem Gesetz nicht zu erreichen sind“, sagt Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland. Die Ampel hätte die notwendige Unabhängigkeit von Öl und Gas verspielt.

Infolge der aufgeheizten Debatte der letzten Monate seien starke Verunsicherungen am Markt sowie ein Einbruch bei den Förderanträgen zu verzeichnen, so der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE). „Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich im Zuge der aufgeheizten Debatte um das Heizungsgesetz noch schnell für eine Gasheizung entschieden, obwohl diese in Zukunft teurer im Betrieb sein werden als klimafreundliche Technologien“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Das Versprechen einer Wasserstoff-ready-Heizung sei irreführend und ein Investitionsrisiko. „Grüner Wasserstoff wird in Zukunft überwiegend für die schwer elektrifizierbaren Bereiche im Schwerlast-, Flug- und Schiffsverkehr und in der Industrie benötigt und ist zu teuer zum Heizen. Nur mit Erneuerbaren Heizlösungen – von Wärmepumpen über Solar- und Geothermie bis hin zu Holz, Pellets und Biogas – kann die Wärmewende gelingen“, so Peter. Auch das zeitliche Aufschieben der Vorgabe, dass 65 Prozent der erzeugten Wärme beim Heizungstausch aus erneuerbaren Energien stammen müsse, sorge in der Branche für Unverständnis.

VDI: Wärmepumpe die sinnvollste Alternative

Dagegen sieht der Verband VDI das vom Bundestag beschlossene Heizungsgesetz positiv. Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen Zeitpunkt hätte man mit dem GEG ein Gesetz entwickelt, dass zum einen frühzeitig den Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert sowie stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt und zum anderen Technologieoffenheit gewährleistet. Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots sei auch sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten.

Der VDI begrüßt, dass es nun auch bei bestehenden Gebäuden mehr um Klimaschutz geht. Allerdings suggeriert die Technologieoffenheit des GEG den Eigentümern eine große Wahlmöglichkeit, die in der Praxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht erkennbar ist. Aktuell ist der Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Fällen immer noch die sinnvollste Alternative. Ob eine Beheizung mit Wasserstoff im Jahr 2035 wirtschaftlicher ist als die Umrüstung auf Wärmepumpen, kann aus Sicht des VDI aktuell noch nicht beurteilt werden.

BDEW fordert Bundestag zu Nachbesserungen am Heizungsgesetz auf

Für den Branchenverband BDEW kann die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes nur ein erster Schritt sein. „Nach diesem ersten wichtigen Schritt in der Königsdisziplin „Wärmewende“ steht mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) für den Herbst nun das zweite zentrale Gesetz zur Gestaltung einer klimaneutralen Wärmeversorgung an.“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Erfolgreich könne die Wärmewende nur dann sein, wenn das Wärmeplanungsgesetz eng mit dem GEG verzahnt ist, damit die Gesetze optimal aufeinander abgestimmt sind und sich nicht gegenseitig im Weg steht. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum WPG sollte daher das GEG daher an einigen Stellen noch einmal nachgebessert werden.

„Kritisch sehen wir hier nach wie vor die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze. Sie sind für die Netzbetreiber kaum umsetzbar“, sagt Kerstin Andreae. „In Bezug auf den Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas und Wasserstoff fehlt noch immer die notwendige Ausgestaltung. Fahrpläne zur Umstellung bzw. Schaffen eines Wasserstoffnetzes sollten systematisch parallel zur Fernwärme auch im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden. Auch bei den Einsatzmöglichkeiten von Biomasse oder auch bei etlichen Begriffsbestimmungen sehen wir noch erheblichen Handlungsbedarf.“

8.9.2023 | Quelle: Greenpeace, BEE, VDI, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen