BEE sieht Nachbesserungsbedarf bei RED III
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) sieht noch Potenzial zur Verbesserung bei der geplanten Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III). Das Europäische Parlament hatte der Novelle am 12.9.2023 zugestimmt. Damit soll der Anteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Endenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 % steigen. Doch die Staaten sollten sich bemühen, 45 Prozent zu erreichen. „Mit der Zustimmung des Parlaments zur novellierten Erneuerbaren-Richtlinie hat die Europäische Union einen weiteren Schritt zu einem einfacheren und schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien in Europa gemacht. Allerdings wurden nicht alle Erneuerbaren gleichermaßen begünstigt”, kritisiert BEE-Präsidentin Simone Peter. So beinhalte die Richtlinie inakzeptable Eingriffe in bestehende Biogasanlagen.
Die Erhöhung des 2030-Ziels für den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf in der Summe 45 Prozent sei nötig. Es sende ein wichtiges Signal sowohl an die Branche wie auch an die internationale Gemeinschaft im Vorfeld der COP 28, so Peter. Gleichzeitig sei es wichtig, dass die Erneuerbaren Energien als im überragenden öffentlichen und Sicherheitsinteresse stehend verankert werden. „Mit der novellierten Richtlinie werden die Maßnahmen für beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren aus der EU-Notfallverordnung dauerhaft und verlässlich festgeschrieben”, so Peter weiter.
Die Bundesregierung müsse bei der Umsetzung nun von der kurzfristigen Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten Gebrauch machen. Das bedeute, bereits bestehende Gebiete, wie zum Beispiel Windvorranggebiete, als solche ausweisen, damit diese zügig von den vereinfachten Verfahren profitieren können. Für die nationale Umsetzung der Vorgaben bedeute das, dass alle Erneuerbaren Energien von den Vereinfachungen profitieren müssen. Das gelte also für Wind, Solar, Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme gleichermaßen.
Rückwärtige Änderungen für Bestands-Bioanlagen
Positiv sei hervorzuheben, dass auch unter den Verschärfungen der Nachhaltigkeitsanforderungen die Potenziale der Holzenergie als Teil von nachhaltiger Biomasse weiterhin förderfähig bleiben. Kritisch sei hingegen der massive Eingriff in Biogas-Bestandsanlagen, die vor 2021 gebaut wurden und bereits seit mindestens 15 Jahren in Betrieb sind. Sie müssen eine Treibhausgasminderung von 80 Prozent ab 2026 nachweisen. „Damit müssten bestehende Biogasanlagen mehr und schneller Treibhausgase einsparen als neue Anlagen. Diesen unsinnigen und rückwirkenden Eingriff lehnen wir ab. Die Bundesregierung sollte deshalb von den Möglichkeiten, die die RED III an anderer Stelle eröffnet, Gebrauch machen und die bestehende Förderung auch nach zügigem Inkrafttreten der Richtlinie fortsetzen”, so Peter abschließend.
13.9.2023 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH