Kabinett beschließt Beschleunigung für PV-Netzanschluss

Animation zeigt Haus und Carport mit PV auf Dokumenten mit technischen Stromleitplänen.Foto: 4th Life Photography / stock.adobe.com
Der Anschluss an das Stromnetz ist bei PV-Anlagen bisher kompliziert und teuer.
Die Bundesregierung will den Netzanschluss beschleunigen und hat dafür eine Reihe von Novellen beschlossen. Durch massentaugliche Verfahren sollen insbesondere PV-Anlagen bis 500 Kilowatt profitieren.

Das Bundeskabinett hat eine Beschleunigung beim Netzanschluss für neue erneuerbare Energienanlagen beschlossen. Davon sollen insbesondere Photovoltaikanlgen bis 500 Kilowatt (kW) profitieren. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, gehe es um die Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV). Ziel sei dabei, den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu beschleunigen und Hürden abzubauen.

Künftig solle der Anschluss an die jeweiligen Netzverknüpfungspunkte der Verteilnetzbetreiber so schnell wie möglich erfolgen, indem Zertifizierungsverfahren massentauglicher organisiert werden und eine stärkere Digitalisierung erfolgt. Dies gelte insbesondere für Anlagen im Segment bis 500 kW, wo der größte Zubau zu erwarten sei. Diese Anlagen stehen deshalb im Fokus der Neuregelungen. Von den Änderungen dürften deshalb speziell Photovoltaik-Dachanlagen sowohl auf gewerblichen als auch auf privat genutzten Immobilien profitieren.

Ein zentraler Punkt ist die erhebliche Ausweitung der bisher in der NELEV vorgesehenen Ausnahme von der Zertifizierungspflicht. Diese galt bislang nur für Anlagen mit Anschluss an ein öffentliches Niederspannungsnetz. Sie soll zukünftig unabhängig von der Spannungsebene für alle Anlagen gelten, die eine maximale installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen. Dadurch bedarf es keiner Anlagenzertifikate mehr für diese Anlagen. Ausreichend ist vielmehr ein vereinfachter Nachweis, der im Wesentlichen über Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller erbracht werden kann.

Die Verordnung ist Teil eines umfangreichen Gesamtpakets zur Weiterentwicklung und Modernisierung des Nachweisverfahrens für die technischen Mindestanforderungen von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen. Es wurde gemeinsam vom BMWK und der Bundesnetzagentur unter enger Beteiligung der Branche erarbeitet, um eine praxistaugliche Lösung zu sichern. Das Regelungspaket besteht aus der Novellierung der NELEV, der Schaffung einer die NELEV ergänzenden neuen Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) sowie Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Rahmen der EnWG-Novelle 2023 und des Solarpakets. Durch die Vereinfachungen soll es aber keine Abstriche am bisherigen Sicherheitsniveau der elektrischen Energieversorgung geben.

Digitales Register für Anlagenzertifikate

Die zweite zentrale Säule des Regelungspakets sei die Schaffung eines verpflichtenden digitalen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate sämtlicher Spannungsebenen. Das Register in Form einer über das Internet zugänglichen Datenbank diene ferner als Grundlage für die Digitalisierung und Marktüberwachung. Dadurch werde der Netzanschlussprozess für die Anlagenbetreiber und Netzbetreiber vereinfacht sowie mehr Verbindlichkeit bei der Einhaltung der technischen Anforderungen erreicht.

Das Register funktioniert so, dass Hersteller von zertifizierungspflichtigen Einheiten oder Komponenten die Zertifikate nach Erstellung an das Register übermitteln müssen. Der Betreiber des Registers werde in dem Register den aktuellen Status eines jeden Zertifikates, speziell dessen Gültigkeit, anführen. Der Netzbetreiber könne sich dann im Rahmen des Netzanschlussprozesses auf den in dem Register angegebenen Status verlassen und müsase auch keine eigenständige Prüfung der Zertifikate mehr vornehmen.

14.9.2023 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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